Die P2P CORE Defense Pepperballs im Kaliber .68 sind speziell entwickelte Pfeffermunitionskugeln für den Einsatz in leistungsstärkeren Non- / Less-Lethal Markern der P2P-Serie. Sie wurden darauf ausgelegt, auch bei höheren Mündungsgeschwindigkeiten eine stabile Flugbahn, ein zuverlässiges Bersten sowie ein sicheres Ausbringen des Wirkstoffs zu gewährleisten.
Dies wird durch eine besonders massive Kunststoffhülle in Kombination mit einem präzise zentrierten Stahlkern erreicht. Der Stahlkern erhöht das Gesamtgewicht der Kugel, stabilisiert die Ballistik und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Hülle beim Auftreffen zuverlässig aufbricht. Die Bewegungsenergie des Stahlkerns wird dabei weitestgehend beim Bersten der Kugel umgesetzt, wodurch der enthaltene Wirkstoff sicher freigesetzt wird.
Die Pfeffermunition enthält hochwirksames PAVA-Pfefferpulver, dessen Wirkung am Ziel mit der von Pfefferspray vergleichbar ist. Beim Aufprall kommt es zu einer starken Reizung der Schleimhäute, einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Sicht sowie zu einer Reizung der Atemwege, wodurch ein Angreifer effektiv handlungsunfähig gemacht werden kann.
In Verbindung mit einem geeigneten P2P-Marker entfaltet sich der Wirkstoff ausschließlich beim Auftreffen am Ziel, was eine kontaktlose Abwehr ermöglicht.
⚠️ Rechtlicher Hinweis:
Diese Pfeffermunition ist in Deutschland ausschließlich zur Tierabwehr bestimmt. Die Verwendung gegen Menschen ist nicht zulässig.
Technische Daten
– Kaliber: .68
– Gewicht: 4,15 g
– Inhalt: 10 Stück
– Wirkstoff: PAVA-Pfefferpulver
– Aufbau: Kunststoffhülle mit Stahlkern
– Verpackung: Röhrchen
Lieferumfang
– 10× P2P CORE Defense Pepperballs Cal. .68
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.