Zuverlässigkeit, die seit Jahrzehnten von Strafverfolgungsbehörden geschätzt wird, jetzt in Form einer Luftdruckpistole: Die neue SIG SAUER P229 Luftdruckpistole spiegelt das Design der legendären P229 wider und bietet ein authentisches Schießerlebnis mit identischem Gewicht, Balance und Bedienung. Diese originalgetreue Nachbildung eignet sich hervorragend für das Training wodurch der Benutzer seine Fähigkeiten unter Beweis stellen kann.
Features
- Vollmetallkonstruktion für realistisches Gewicht und Balance der P229
- Patentiertes Cam-Lever-CO2-Ladesystem für werkzeuglose Kartuschenwechsel
- Manuelle Sicherung
- Funktionaler Entspannhebel
- Blowback-System für einen ralistischen Rückstoß und Schusserfahrung
- M14x1 CCW Gewinde mit gerändeltem Gewindeschutz
- Kompatibel mit dem SIG AIR Reflexvisier (optional erhältlich)
Ausführliche Einordnung und Bedienung
SIG Sauer P229 CO₂-Luftpistole 4,5 mm Diabolo / BB – Blowback arbeitet mit CO₂ als Energiequelle. Beim Blowback-System bewegt ein Teil des CO₂ den Schlitten nach dem Schuss. Das sorgt für einen sichtbar und spürbar realistischeren Funktionsablauf und bildet die Bedienung einer Selbstladepistole stärker nach.
Für die Kaufentscheidung ist der Blowback-Charakter ein zentraler Unterschied zu einfachen CO₂-Pistolen: Die Schlittenbewegung macht den Funktionsablauf realistischer und trainiert Bedienelemente und Griffhaltung näher an einer Selbstladepistole. Wer dagegen vor allem einen möglichst ruhigen mechanischen Schussablauf sucht, sollte eher eine Non-Blowback-Ausführung vergleichen.
In der direkten Modellbetrachtung sind damit insbesondere realistische Schlittenbewegung. Diese Punkte sind für die Auswahl aussagekräftiger als eine reine Joule-Angabe, weil sie bestimmen, wie die Waffe geladen, bedient, ausgerüstet und im Schuss erlebt wird.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.