Eine Legende! Die Pistole wurde bis heute über drei Millionen mal gebaut. 1911 wurde sie als 'U.S. Pistol, Caliber .45 Model of 1911' als US Dienstwaffe eingeführt. Später wurden auch die Royal Navy, die Royal Flying Corps und die Royal Air Force mit der Pistole ausgestattet. Selbst als sie als Dienstpistole 1985 vom Modell 92 abgelöst wurde, tat das ihrer Beliebtheit keinen Abbruch.
Dieses Sondermodell erhält eine besondere Aufwertung durch die Griffschalen und das Magwell im Hogue-Stil. Der gelungene Nachbau aus dem Hause Sig Sauer wird mit CO₂ betrieben und der starke Blow-Back-Effekt vermittelt ein besonders realistisches Schießerlebnis.
- Realistischer Blowback-Effekt
- Beidseitige Flügelsicherung
- Bedienelemente und Serrations wie beim Original
- Griffschalen und Magwell im Hogue-Stil
- Fixierte 3-Punkt-Visierung
- Skelettierter Abzug und Hammer
Ausführliche Einordnung und Bedienung
SIG Sauer 1911 Emperor Scorpion CO₂-Luftpistole 4,5 mm BB – Blowback arbeitet mit CO₂ als Energiequelle. Beim Blowback-System bewegt ein Teil des CO₂ den Schlitten nach dem Schuss. Das sorgt für einen sichtbar und spürbar realistischeren Funktionsablauf und bildet die Bedienung einer Selbstladepistole stärker nach.
Für die Kaufentscheidung ist der Blowback-Charakter ein zentraler Unterschied zu einfachen CO₂-Pistolen: Die Schlittenbewegung macht den Funktionsablauf realistischer und trainiert Bedienelemente und Griffhaltung näher an einer Selbstladepistole. Wer dagegen vor allem einen möglichst ruhigen mechanischen Schussablauf sucht, sollte eher eine Non-Blowback-Ausführung vergleichen.
In der direkten Modellbetrachtung sind damit insbesondere realistische Schlittenbewegung. Diese Punkte sind für die Auswahl aussagekräftiger als eine reine Joule-Angabe, weil sie bestimmen, wie die Waffe geladen, bedient, ausgerüstet und im Schuss erlebt wird.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.