GSG-9 Klappmesser EM1 – Wellenschliff, D2-Stahl, Liner Lock ist ein Klappmesser von GSG mit kompakter, klappbarer Bauform. Die technischen Angaben zu Klinge, Verriegelung, Griff und Abmessungen sind für einen direkten Modellvergleich übersichtlich zusammengefasst.
Produktbeschreibung
Das GSG-9 Klappmesser EM1 ist ein robustes Klappmesser mit klarer Ausrichtung auf Funktionalität und Zuverlässigkeit. Es eignet sich für Outdoor-Anwendungen, den täglichen Gebrauch sowie für Situationen, in denen ein belastbares, kontrollierbar zu führendes Messer gefragt ist
Die D2-Stahlklinge mit Wellenschliff bietet eine hohe Schnitthaltigkeit und ist besonders effektiv bei faserigen Materialien. Die schwarze Beschichtung reduziert Lichtreflexionen und schützt die Klinge zusätzlich vor äußeren Einflüssen. Der präzise Klappmechanismus erlaubt ein schnelles Öffnen, während der Liner Lock die Klinge im geöffneten Zustand zuverlässig arretiert
Ausstattung und Einordnung
Als Materialangabe ist D2-Stahl hinterlegt. Damit lässt sich die Ausführung bereits vor dem Kauf klar mit anderen Modellen vergleichen.
Für den Griff nennt die Produktangabe ergonomisch, rutschfest; Material und Griffkonzept sind damit transparent ausgewiesen.
Die Klinge wird über Liner Lock arretiert. Gerade bei Klappmessern ist die Art der Verriegelung ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl.
Die Klinge ist laut Produktdaten mit schwarz, reflexionsarm ausgeführt.
Technische Daten
- Messertyp: Klappmesser
- Klingenmaterial: D2-Stahl
- Schliff: Wellenschliff
- Klingenbeschichtung: schwarz, reflexionsarm
- Griff: ergonomisch, rutschfest
- Verriegelung: Liner Lock
- Besonderheiten: demontierbarer Glasbrecher, demontierbarer Daumenpin
- Herstellerartikelnummer: 205878
- GTIN / EAN: 4049805271877
- Öffnung: Daumenpin, kugelgelagert
- Clip: Gürtelclip
Hinweis: Scharfe Klingen und Werkzeuge können Verletzungen verursachen. Bitte sicher aufbewahren und ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden. Bitte beachten Sie beim Erwerb, Besitz, Transport und Führen die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Je nach Messerart können insbesondere § 42a WaffG sowie weitere Vorschriften und örtliche Waffenverbotszonen relevant sein.