GSG-9 Einsatzmesser EM2 – feststehende Klinge, Wellenschliff ist ein feststehendes Messer von GSG. Durch die starre Bauweise gibt es kein Klappgelenk; für die Auswahl zählen daher vor allem Klingenabmessungen, Material, Griffgestaltung und die Art der Aufbewahrung bzw. Scheide.
Produktbeschreibung
Das GSG-9 Einsatzmesser EM2 mit Wellenschliff ist ein robustes Einsatzmesser mit feststehender Klinge , ausgelegt für taktische Anwendungen, Outdoor-Einsätze und anspruchsvolle Schneidarbeiten. Die Kombination aus widerstandsfähigem Klingenstahl und funktionaler Ausstattung macht es zu einem zuverlässigen Werkzeug im täglichen Einsatz
Die feststehende Klinge besteht aus hochwertigem D2-Stahl und bietet eine hohe Schnitthaltigkeit sowie Belastbarkeit. Der Wellenschliff eignet sich besonders für faserige Materialien und Seile. Mit einem Härtegrad von 58–61 HRC bleibt die Klinge auch bei intensiver Nutzung lange scharf. Die schwarze Anti-Reflexionsbeschichtung reduziert Lichtreflexionen und schützt die Klinge zusätzlich vor äußeren Einflüssen
Ausstattung und Einordnung
Als Materialangabe ist D2-Stahl hinterlegt. Damit lässt sich die Ausführung bereits vor dem Kauf klar mit anderen Modellen vergleichen.
Für den Griff nennt die Produktangabe ergonomisch, rutschfest; Material und Griffkonzept sind damit transparent ausgewiesen.
Die Klinge ist laut Produktdaten mit schwarz, reflexionsarm ausgeführt.
Zur Aufbewahrung bzw. zum Transport ist Kydexscheide mit Gürtelanbindung angegeben.
Technische Daten
- Messertyp: Einsatzmesser / feststehende Klinge
- Klingenmaterial: D2-Stahl
- Schliff: Wellenschliff
- Klingenbeschichtung: schwarz, reflexionsarm
- Griff: ergonomisch, rutschfest
- Scheide: Kydexscheide mit Gürtelanbindung
- Besonderheiten: demontierbarer Glasbrecher
- Herstellerartikelnummer: 205880
- GTIN / EAN: 4049805271891
Hinweis: Scharfe Klingen und Werkzeuge können Verletzungen verursachen. Bitte sicher aufbewahren und ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden. Bitte beachten Sie beim Erwerb, Besitz, Transport und Führen die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Je nach Messerart können insbesondere § 42a WaffG sowie weitere Vorschriften und örtliche Waffenverbotszonen relevant sein.