Zoraki 914 Schreckschusspistole 9 mm P.A.K.. – verchromt & graviert
Die Zoraki 914 Schreckschusspistole 9 mm P.A.K.. – verchromt & graviert ist eine Gas- und Signalpistole im Kaliber 9 mm P.A.K.. Diese Variante ist in der Ausführung verchromt & graviert gehalten. Das Magazinsystem nimmt 14 Schuss auf. Für die Einordnung des Modells sind neben Kaliber und Kapazität vor allem Aufbau, Bedienkonzept, Sicherung, Abzugssystem sowie Abmessungen und Gewicht relevant.
Konstruktion und Bedienung
Bei der Zoraki-Baureihe kombiniert Atak Arms ein Polymer-Griffstück bzw. -Außengehäuse mit einer Metallmechanik. Der Verschluss besteht aus einer Zinklegierung mit Stahlverstärkungen an belasteten Stellen; Hahn, Auszieher und weitere Funktionsteile sind ebenfalls stahlverstärkt ausgeführt. Die Bedienelemente sind auf eine klassische halbautomatische Handhabung mit seitlichem Magazinhalter und Verschlussfang ausgelegt.
Abmessungen, Handlage und Modellcharakter
Die kurze Gesamtlänge macht das Modell ausgesprochen kompakt. Das Gewicht vermittelt eine solide, für diese Baugröße typische Haptik. Das Abzugssystem ist als Single/Double Action ausgeführt.
Ausstattung und technische Daten
- Kaliber: 9 mm P.A.K.
- Kapazität: 14 Schuss
- Abzugssystem: Single/Double Action
- Gesamtlänge: 154 mm
- Lauf-/Rohrlänge: 85 mm
- Gewicht: 730 g
- Konstruktion: kompaktes Metall-/Polymer-System
- Ausführung: verchromt & graviert
- Artikelnummer: ESC-Z510018G
- seitlicher Magazinhalter
- Verschlussfang nach dem letzten Schuss
- Vollmetall-Ausführung
- manuelle Sicherung
Signal- und Kartuschenbetrieb
Das Modell ist für die in der Zulassung vorgesehene Kartuschenmunition des angegebenen Kalibers ausgelegt. Für Signalmunition darf ausschließlich ein zum konkreten Waffenmodell bzw. zur PTB-Ausführung passender und zugelassener Signalbecher verwendet werden. Bei Magazinen, Signalbechern und weiterem Zubehör sollte deshalb immer die genaue Modell- und Ausführungszuordnung beachtet werden.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Für das Führen in der Öffentlichkeit gelten die Bestimmungen des Waffengesetzes; hierfür ist grundsätzlich ein Kleiner Waffenschein erforderlich. Gesetzliche Verbote, örtliche Regelungen und Veranstaltungsverbote sind zu beachten.
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