Walther P99 Schreckschusspistole 9 mm P.A.K.. bicolor
Die Walther P99 Schreckschusspistole 9 mm P.A.K.. bicolor ist eine Gas- und Signalpistole im Kaliber 9 mm P.A.K.. Das Magazinsystem nimmt 15 Schuss auf. Für die Einordnung des Modells sind neben Kaliber und Kapazität vor allem Aufbau, Bedienkonzept, Sicherung, Abzugssystem sowie Abmessungen und Gewicht relevant.
Konstruktion und Bedienung
Die Ausführung orientiert sich in Form, Bedienelementen und Griffgestaltung eng am jeweiligen scharfen Vorbild, ist technisch jedoch als PTB-zugelassene Gas- und Signalwaffe ausgeführt. Zu den vom Hersteller hervorgehobenen Merkmalen gehören: Polymer-Griffstück Einfach zu entspannen über Entspannknopf Beidseitiger Magazinhalter Einfaches Zerlegen. Für die Kaufentscheidung sind insbesondere Abzugssystem, Sicherungsart, Magazinkapazität und das Verhältnis aus Abmessungen und Gewicht relevant.
Abmessungen, Handlage und Modellcharakter
Die Abmessungen liegen im typischen Bereich einer kompakten bis vollformatigen Schreckschusspistole. Das Gewicht vermittelt eine solide, für diese Baugröße typische Haptik. Das Abzugssystem ist als Single/Double Action ausgeführt. Als Sicherung nennt der Hersteller bzw. die vorliegenden Artikeldaten Entspanndrücker.
Ausstattung und technische Daten
- Kaliber: 9 mm P.A.K.
- Kapazität: 15 Schuss
- Abzugssystem: Single/Double Action
- Sicherung: Entspanndrücker
- Gesamtlänge: 177 mm
- Gewicht: 655 g
- Hersteller-/MPN: 312.02.01
- Polymer-Griffstück
- Einfach zu entspannen über Entspannknopf
- Beidseitiger Magazinhalter
- Einfaches Zerlegen
Signal- und Kartuschenbetrieb
Das Modell ist für die in der Zulassung vorgesehene Kartuschenmunition des angegebenen Kalibers ausgelegt. Für Signalmunition darf ausschließlich ein zum konkreten Waffenmodell bzw. zur PTB-Ausführung passender und zugelassener Signalbecher verwendet werden. Bei Magazinen, Signalbechern und weiterem Zubehör sollte deshalb immer die genaue Modell- und Ausführungszuordnung beachtet werden.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Für das Führen in der Öffentlichkeit gelten die Bestimmungen des Waffengesetzes; hierfür ist grundsätzlich ein Kleiner Waffenschein erforderlich. Gesetzliche Verbote, örtliche Regelungen und Veranstaltungsverbote sind zu beachten.