Smith & Wesson M&P9c 9 mm P.A.K.. – Schreckschusspistole
Die Smith & Wesson M&P9c 9 mm P.A.K.. – Schreckschusspistole ist eine Gas- und Signalpistole im Kaliber 9 mm P.A.K.. Das Magazinsystem nimmt 12 / 15 Schuss auf. Für die Einordnung des Modells sind neben Kaliber und Kapazität vor allem Aufbau, Bedienkonzept, Sicherung, Abzugssystem sowie Abmessungen und Gewicht relevant.
Konstruktion und Bedienung
Die Ausführung orientiert sich in Form, Bedienelementen und Griffgestaltung eng am jeweiligen scharfen Vorbild, ist technisch jedoch als PTB-zugelassene Gas- und Signalwaffe ausgeführt. Zu den vom Hersteller hervorgehobenen Merkmalen gehören: Brüniert Polymer-Griffstück Picatinny-Schiene Kompakte Abmessungen. Für die Kaufentscheidung sind insbesondere Abzugssystem, Sicherungsart, Magazinkapazität und das Verhältnis aus Abmessungen und Gewicht relevant.
Abmessungen, Handlage und Modellcharakter
Die Abmessungen liegen im typischen Bereich einer kompakten bis vollformatigen Schreckschusspistole. Das Gewicht vermittelt eine solide, für diese Baugröße typische Haptik. Das Abzugssystem ist als Single Action ausgeführt. Als Sicherung nennt der Hersteller bzw. die vorliegenden Artikeldaten Abzugzüngelsicherung.
Ausstattung und technische Daten
- Kaliber: 9 mm P.A.K.
- Kapazität: 12 / 15 Schuss
- Abzugssystem: Single Action
- Sicherung: Abzugzüngelsicherung
- Gesamtlänge: 170 mm
- Gewicht: 658 g
- Hersteller-/MPN: 307.02.00
- Polymer-Griffstück
- Picatinny-/Weaver-Schiene
- Brüniert
- Picatinny-Schiene
- Kompakte Abmessungen
- Schlittenfang
- Züngelsicherung
- Sehr kurzer Abzugsweg
Signal- und Kartuschenbetrieb
Das Modell ist für die in der Zulassung vorgesehene Kartuschenmunition des angegebenen Kalibers ausgelegt. Für Signalmunition darf ausschließlich ein zum konkreten Waffenmodell bzw. zur PTB-Ausführung passender und zugelassener Signalbecher verwendet werden. Bei Magazinen, Signalbechern und weiterem Zubehör sollte deshalb immer die genaue Modell- und Ausführungszuordnung beachtet werden.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Für das Führen in der Öffentlichkeit gelten die Bestimmungen des Waffengesetzes; hierfür ist grundsätzlich ein Kleiner Waffenschein erforderlich. Gesetzliche Verbote, örtliche Regelungen und Veranstaltungsverbote sind zu beachten.
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