Record 15-9 Schreckschusspistole 9 mm P.A.K.. – schwarz matt
Die Record 15-9 Schreckschusspistole 9 mm P.A.K.. – schwarz matt ist eine Gas- und Signalpistole im Kaliber 9 mm P.A.K.. Diese Variante ist in der Ausführung schwarz matt gehalten. Das Magazinsystem nimmt 5 Schuss auf. Für die Einordnung des Modells sind neben Kaliber und Kapazität vor allem Aufbau, Bedienkonzept, Sicherung, Abzugssystem sowie Abmessungen und Gewicht relevant.
Konstruktion und Bedienung
kompakte halbautomatische Konstruktion mit Stahl-Hülsenboden und Kunststoffgriffschalen. Record fertigt die Baureihe in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen eine einfache, funktionale Mechanik und klar zuordenbare Bedienelemente; modellabhängig kommen manuelle Sicherung, Abzugssicherung bzw. Schlagstücksicherung zum Einsatz.
Abmessungen, Handlage und Modellcharakter
Die kurze Gesamtlänge macht das Modell ausgesprochen kompakt. Das vergleichsweise niedrige Gewicht unterstützt eine handliche Balance. Als Sicherung nennt der Hersteller bzw. die vorliegenden Artikeldaten Abzugssicherung.
Ausstattung und technische Daten
- Kaliber: 9 mm P.A.K.
- Kapazität: 5 Schuss
- Sicherung: Abzugssicherung
- Gesamtlänge: 116 mm
- Gewicht: 385 g
- Konstruktion: kompakte halbautomatische Konstruktion mit Stahl-Hülsenboden und Kunststoffgriffschalen
- Ausführung: schwarz matt
- Artikelnummer: 3-5670
- Stahl-Stoßboden
- Abzugssicherung
Signal- und Kartuschenbetrieb
Das Modell ist für die in der Zulassung vorgesehene Kartuschenmunition des angegebenen Kalibers ausgelegt. Für Signalmunition darf ausschließlich ein zum konkreten Waffenmodell bzw. zur PTB-Ausführung passender und zugelassener Signalbecher verwendet werden. Bei Magazinen, Signalbechern und weiterem Zubehör sollte deshalb immer die genaue Modell- und Ausführungszuordnung beachtet werden.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Für das Führen in der Öffentlichkeit gelten die Bestimmungen des Waffengesetzes; hierfür ist grundsätzlich ein Kleiner Waffenschein erforderlich. Gesetzliche Verbote, örtliche Regelungen und Veranstaltungsverbote sind zu beachten.