Zoraki R2 Revolver CHROM – 2 Zoll, 9 mm R.K.
Die Zoraki R2 Revolver CHROM – 2 Zoll, 9 mm R.K. ist ein Gas- und Signalrevolver im Kaliber 9 mm R.K.. Diese Variante ist in der Ausführung Chrom gehalten. Das Trommelsystem nimmt 6 Schuss auf. Für die Einordnung des Modells sind neben Kaliber und Kapazität vor allem Aufbau, Bedienkonzept, Sicherung, Abzugssystem sowie Abmessungen und Gewicht relevant.
Konstruktion und Bedienung
Die Konstruktion folgt dem klassischen Revolverprinzip mit ausschwenkbarer Trommel. Atak Arms nennt für die Baureihe einen Zinklegierungsrahmen, einen seitlichen Trommelentriegler sowie einen zentralen Hülsenausstoßer. Beanspruchte Verriegelungs- und Funktionselemente sind mit Stahlteilen ausgeführt. Damit unterscheidet sich die Baureihe konstruktiv klar von den magazingespeisten Zoraki-Pistolen.
Abmessungen, Handlage und Modellcharakter
Die kurze Bauform hält den Revolver kompakt. Das Gewicht vermittelt eine solide, für diese Baugröße typische Haptik. Das Abzugssystem ist als Single/Double Action ausgeführt.
Ausstattung und technische Daten
- Kaliber: 9 mm R.K.
- Kapazität: 6 Schuss
- Abzugssystem: Single/Double Action
- Gesamtlänge: 175 mm
- Lauf-/Rohrlänge: 2 Zoll
- Gewicht: 665 g
- Konstruktion: Zinklegierungsrahmen, ausschwenkbare Trommel
- Ausführung: Chrom
- Hersteller-/MPN: Z510135
- Trommelentriegelung an der Seite
- Hülsenausstoßer
- Fallsicherung
Signal- und Kartuschenbetrieb
Das Modell ist für die in der Zulassung vorgesehene Kartuschenmunition des angegebenen Kalibers ausgelegt. Für Signalmunition darf ausschließlich ein zum konkreten Waffenmodell bzw. zur PTB-Ausführung passender und zugelassener Signalbecher verwendet werden. Bei Magazinen, Signalbechern und weiterem Zubehör sollte deshalb immer die genaue Modell- und Ausführungszuordnung beachtet werden.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Für das Führen in der Öffentlichkeit gelten die Bestimmungen des Waffengesetzes; hierfür ist grundsätzlich ein Kleiner Waffenschein erforderlich. Gesetzliche Verbote, örtliche Regelungen und Veranstaltungsverbote sind zu beachten.