Specna Arms SA-E14 Edge S-AEG – Farbe: Half Tan
Die SA-E14 Edge von Specna Arms ist eine hochwertige S-AEG-Replik auf AR-15‑Basis. Das Modell ist offiziell lizenziert und trägt Rock-River-Arms-Markings sowie eine individuelle Seriennummer. Die Plattform bietet eine sehr gute Ergonomie, hohe Wendigkeit und viel Spielraum für Anbauteile und Upgrades.
Receiver, Handschutz, Buffer Tube, Außenlauf sowie weitere Anbauteile sind aus Metall gefertigt; Pins, Schrauben und Staubschutzklappe bestehen aus Stahl. Magazin, Schaft und Pistolengriff sind aus robustem Polymer. Die Metallteile sind mit einer matten, kratzfesten Nano‑Coating‑Oberfläche versehen.
Zur Ausstattung gehören ein verstellbarer SF‑Schaft mit Akkuaufnahme und angewinkelter Schulterauflage, eine durchgehende Picatinny‑Top‑Rail sowie ein M‑LOK‑Handschutz für Zubehörmontage. Das 14 mm CCW‑Gewinde erlaubt die Nutzung verschiedener Mündungsaufsätze, Schalldämpfer oder Tracer.
Im Inneren arbeitet eine V2‑Gearbox. Dank ESA™ Quick‑Change‑Federwechselsystem kann die Feder schnell angepasst werden. Das Rotary‑Hop‑Up ist mit einem 6,03 mm Präzisionslauf kombiniert und unterstützt eine saubere Flugbahn sowie gute Reichweite.
Technische Daten:
- System: S-AEG (Semi/Auto laut Datenblatt)
- Farbe: Half Tan
- Gearbox: V2
- Hop-Up: Variabel
- Innenlauflänge: 363 mm
- Energie: 1.35 J (ca. 384 FPS mit 0,20 g BB)
- Kaliber: 6 mm BB
- Laufgewinde: 14mm CCW
- Magazinkapazität: 120 Schuss
- Bedienseite: Links
- Motor Bauform: Long
- Military / Commercial Spec: mil spec
- Pinnion Gear Shape: O-Shape
- Schienensystem: M‑LOK, Picatinny Rail
- Stecker: Mini Tamiya
- Waffenmodell: M4/M16
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.