Ruger SR1911 Competition – CO₂-Airsoftpistole im Two-Tone-Competition-Design
Als Vollblut-Sportler präsentiert sich die Ruger SR1911 Competition mit ihrem markanten Two-Tone-Finish, das die Besonderheitdieser Airsoft-Pistole auf den ersten Blick betont. Im Kaliber 6 mm BB ausgelegt, kombiniert sie klassische 1911-Ergonomie mit sportlichenAusstattungsmerkmalen für dynamischen Schießspaß.
Für schnelle Bedienung bringt die SR1911 einen Jet-Funnel für reibungslose Magazinwechsel mit, dazu einen durchbrochenen SplitCommander-Hammer und ein gerades Competition-Abzugszüngel. Die Vollmetallkonstruktion mit realistischem Blowbacksorgt für ein sattes, authentisches Handling. Besonders griffig sind die Griffschalen mit Piranha-Fräsung. Die klassische Kombination ausDaumensicherung und Beavertail-Sicherung gewährleistet maximale Bediensicherheit.
Zur schnellen und präzisen Zielerfassung verfügt die Visierung über ein Fiberkorn sowie eine voll einstellbare Kimme.Das einstellbare Shoot-Up unterstützt eine stabile Flugbahn – ideal für 0,20 g bis 0,25 g BBs.
Highlights
- Hochwertige CO₂ Airsoft-Pistole im Ruger Competition-Design
- Vollmetallwaffe mit realistischem Blowback
- Schlitten mit edlem Two-Tone-Finish
- Split Commander-Hammer + gerader Competition-Abzug
- Griffschalen mit Piranha-Fräsung für maximalen Grip
- Jet Funnel für schnelle Magazinwechsel
- Visierung: Fiberkorn + voll einstellbare Kimme
- Daumensicherung und Beavertail-Sicherung
Technische Daten
- Energiestufe (E₀): < 1,3 J
- Kaliber: 6 mm BB
- Antrieb: 1× 12 g CO₂
- Magazin-/Trommelkapazität: 24 Schuss
- Sicherung: Handballensicherung, Schwenksicherung
- Shoot-Up: einstellbar
- Länge: 223 mm
- Gewicht: 870 g
- Empfohlene BBs: 0,20 g, 0,25 g
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.