Die T4E Sport CKB 50 Chalkballs im Kaliber .50 mit einem Einzelgewicht von 0,95 g sind hochwertige Kreiderundkugeln zur zuverlässigen Trefferkennzeichnung im Trainings- und Behördeneinsatz. Sie wurden speziell für realistische Übungsszenarien entwickelt, bei denen eine klare und nachvollziehbare Markierung des Ziels erforderlich ist.
Beim Auftreffen platzen die Chalkballs kontrolliert auf und setzen eine blaue Kreidefüllung frei, die gut sichtbar am Ziel haftet. Dadurch lassen sich Treffer eindeutig erkennen und später auswerten. Das Trefferbild ermöglicht eine präzise Analyse der Schussrichtung und unterstützt die Optimierung von Taktik und Ablauf in anschließenden Trainings- oder Szenarienbesprechungen. Die Kreidemarkierung kann zwischen den Durchgängen einfach abgebürstet werden.
Dank der glatten und formstabilen Außenhülle eignen sich die T4E Sport CKB 50 Chalkballs hervorragend für Markierer mit Magazin- oder Zuführsystem. Die optimierte Oberfläche reduziert das Risiko von Platzern beim Zuführen oder im Lauf deutlich und sorgt für eine zuverlässige Funktion auch bei intensiven Trainingseinheiten. Die hohe Fertigungsqualität gewährleistet eine stabile Flugbahn und konstante Präzision.
Die Chalkballs sind in mehreren Farben erhältlich und ermöglichen so eine klare Freund-Feind-Kennung im Training oder Matchbetrieb. Die Lieferung erfolgt im praktischen Behälter mit 500 Stück.
Features
Chalkballs (Kreiderundkugeln) im Kaliber .50
Einzelgewicht: 0,95 g
Blaue Kreidefüllung (Blue Mark)
Zuverlässige Trefferkennzeichnung
Kreide haftet gut am Ziel
Markierung einfach abbürstbar
Ideal für Trainings- und Behördeneinsatz
Optimiert für Markierer mit Magazin- oder Zuführsystem
Reduziertes Risiko von Platzern beim Zuführen
Ermöglicht Freund-Feind-Kennung durch unterschiedliche Farben
Füllmenge: 500 Stück
Technische Daten
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.