Concorde Defender Defence Training Marker RAM-Waffe Cal. .50
Der Concorde Defender von Europ-Arm ist ein kompakter CO₂-Trainingsmarker im Kaliber .50 mit herausnehmbarem 7-Schuss-Magazin. Eine 12-g-CO₂-Kapsel sitzt im Griff, wird aber nicht sofort angestochen. Erst durch einen Schlag auf den Aktivierungsknopf an der Griffunterseite wird die Kapsel geöffnet. Dadurch kann der Marker vorbereitet gelagert werden, ohne dass die CO₂-Kapsel dauerhaft unter Druck steht.
Der Defender arbeitet als Non-Blowback-System und ist beidhändig bedienbar. Zur Ausstattung gehören eine manuelle Sicherung und ein Ladestandsfenster am Magazin. Laut aktueller GSG-Produktinformation ist das Modell für passende .50-Gummi-, Pfeffer- und Kunststoffgeschosse vorgesehen. Wichtig: GSG weist ausdrücklich darauf hin, dass der Concorde Defender nicht für Paintballs vorgesehen ist.
Mit einer CO₂-Kapsel können mehrere Magazine verschossen werden; beim Magazinwechsel wird daher nicht gleichzeitig die CO₂-Kapsel gewechselt. Das unterscheidet die Konstruktion deutlich von den All-in-One-Magazinen vieler T4E-Pistolen.
Passende Magazine und Zubehör in dieser Kategorie
Damit nicht versehentlich Zubehör einer ähnlich aussehenden T4E-Plattform bestellt wird, sind für dieses Modell insbesondere folgende Artikel vorgesehen:
- 2-AD870C (7-Schuss-Zusatzmagazin)
Hinweis: Zubehör anderer Modelle ist trotz identischem Kaliber nicht automatisch kompatibel.
Technische Daten
- Kaliber: .50
- Antrieb: 1 × 12 g CO₂
- System: Non Blowback
- Magazinkapazität: 7 Schuss
- Energie: < 7,5 Joule
- Länge: ca. 195 mm
- Gewicht: ca. 530 g
- Sicherung: beidseitige manuelle Sicherung
Lieferumfang
Concorde Defender, Transportkoffer mit Formschnitt und 14 Rubberballs; bitte den tatsächlich beiliegenden CO₂-Lieferumfang der aktuellen Charge beachten.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Die in Deutschland frei ab 18 Jahren erhältliche Ausführung trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Da RAM-/T4E-Modelle regelmäßig als Anscheinswaffen einzuordnen sind, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG grundsätzlich verboten; der Transport muss in einem verschlossenen Behältnis erfolgen.