Die T4E Sport CKB 43 Chalkballs im Kaliber .43 mit einem Einzelgewicht von 0,73 g sind hochwertige Kreiderundkugeln zur zuverlässigen Trefferkennzeichnung bei Trainings- und Übungsszenarien. Sie wurden speziell für den professionellen Einsatz, insbesondere im Behörden- und Sicherheitstraining, entwickelt.
Beim Auftreffen platzen die Chalkballs sauber auf und setzen ein gut sichtbares blaues Kreidepulver frei. Dieses haftet zuverlässig am Ziel und ermöglicht eine klare und nachvollziehbare Trefferanalyse. Anhand des Trefferbilds lässt sich die Schussrichtung präzise erkennen, wodurch sich Trainingsszenarien im Anschluss detailliert auswerten und optimieren lassen.
Die Kreiderückstände können zwischen den Trainingsdurchgängen einfach durch Abbürsten entfernt werden. Die Chalkballs sind für die Verwendung mit leichter Schutzausrüstung ausgelegt und bieten dank gleichmäßiger Fertigung eine stabile Flugbahn sowie konstantes Trefferverhalten.
Dank der glatten und formstabilen Außenhülle eignen sich die T4E Sport CKB Chalkballs besonders gut für Markierer mit Magazin- oder Zuführsystem. Die optimierte Hülle reduziert das Risiko von Platzern beim Zuführen oder im Lauf deutlich. Durch die Verfügbarkeit in mehreren Farben ermöglichen Chalkballs zudem eine klare Freund-Feind-Kennung im Training oder Matchbetrieb.
Die Lieferung erfolgt im praktischen Behälter mit 500 Chalkballs.
Features
Chalkballs (Kreiderundkugeln) im Kaliber .43
Einzelgewicht: 0,73 g
Blaue Kreidefüllung (Blue Mark)
Deutliche und haftende Trefferkennzeichnung
Ideale Trainingsmunition für Behörden und professionelle Anwender
Optimiert für Markierer mit Magazin- und Zuführsystem
Geringes Risiko von Platzern beim Zuführen oder im Lauf
Einfache Entfernung der Kreiderückstände
Geeignet für Training und Szenarioanalyse
Füllmenge: 500 Stück
Technische Daten
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.