Legends Makarov – 4,5 mm (.177) BB, CO₂, < 3,0 J
Vollmetall.
1951 wurde die nach dem gleichnamigen Konstrukteur benannte Selbstladepistole Modell Makarov in der ehemaligen Sowjetunion beim Militär eingeführt. Später übernahmen diverse Länder des damaligen Warschauer Paktes dieses Modell als Ordonnanzwaffe für Polizei und Militär. Wie das Original verfügt auch dieses CO₂-Modell über ein Single- und Double Action-System sowie alle funktionsrelevanten Bedienelemente und einen beweglichen Schlitten. Die robuste Verarbeitung zeigt sich besonders darin, dass alle wichtigen Bestandteile wie Griffstück, Schlitten und die äußeren Bedienelemente komplett aus Metall bestehen.
Ausführliche Einordnung und Bedienung
Legends Makarov – 4,5 mm (.177) BB, CO₂, < 3,0 J arbeitet mit CO₂ als Energiequelle. Verwendet wird 1x 12 g CO₂. Das Magazin bzw. Ladesystem nimmt 18 Schuss auf. Der Abzug ist als Single / Double Action ausgeführt.
Das ausgewiesene Kaliber ist 4,5 mm (.177) BB.
Konstruktion und Bedienung sind bei diesem Modell ebenso wichtig wie die reinen Leistungsdaten. Aus den vorliegenden Daten ergeben sich Gesamtlänge: 162 mm. Als Sicherung ist Schwenksicherung angegeben. Weitere modellspezifische Merkmale sind Vollmetall.
Zu den ausgewiesenen Leistungsdaten gehören Geschossgeschwindigkeit 115 m/s (377 fps) und angegebene Schusskapazität pro CO₂-Kapsel 100 Schuss. Bei CO₂-Systemen können Geschwindigkeit und nutzbare Schusszahl durch Umgebungstemperatur, Schussfolge und Zustand der Kapsel/Dichtungen beeinflusst werden.
In der direkten Modellbetrachtung sind damit insbesondere 18 Schuss Kapazität und Vollmetall. Diese Punkte sind für die Auswahl aussagekräftiger als eine reine Joule-Angabe, weil sie bestimmen, wie die Waffe geladen, bedient, ausgerüstet und im Schuss erlebt wird.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.