Heckler & Koch G95K – S-AEG in KSK-Ausführung (kurzer Lauf)
Mit dem Wechsel von der G36 zur HK G95 bei der Bundeswehr im Jahr 2025 tritt eine neue Generation von Sturmgewehr den Dienst an.Für Sondereinsatzkräfte wie das KSK wurde die Version G95K mit kurzem Lauf entwickelt, die den speziellen Einsatzanforderungen solcherSpezialverbände optimal entgegenkommt. Zeitgemäß ausgestattet mit beidseitigen Bedienelementen, einem ergonomischen Schubschaft undeinem Vorderschaft mit festen Picatinny-Schienen auf 12 Uhr und 6 Uhr sowie abnehmbaren Side Rails (per HKey montiert) bietet das G95Khohe Kompatibilität für die Zubehörmontage.
Technisch überzeugt die elektrische Airsoft-Version mit einer Split-Gearbox und einem programmierbaren elektronischen Abzug.Das einstellbare Shoot-Up sowie das Mündungsgewinde M14x1 links runden die Ausstattung ab. Das 120-schüssige MidCap-Magazinist umstellbar auf 30 Schuss. Dem Vorbild entsprechend verfügt die Replica über eine klappbare und einstellbare Back-Up-Lochvisierungmit 45° Versatz und 2 Lochblenden.
Highlights
- KSK-Ausführung mit kurzem Lauf
- Split-Gearbox
- Programmierbarer elektronischer Abzug
- MidCap-Magazin 120 Schuss, umstellbar auf 30 Schuss
- Einstellbares Shoot-Up
- 5-stufiger Schubschaft mit QD-Interface
- HKey (KeyMod) Vorderschaft mit Picatinny Toprail + abnehmbaren Picatinny Side Rails
- Back-up Lochvisierung: abnehmbar, einstellbar, 45° versetzt (2 Lochblenden)
- Beidseitig: Magazinentriegelung und Verschlussfang
- Mündungsgewinde M14x1 links
Technische Daten
- Energiestufe (E₀): < 1,6 J
- Kaliber: 6 mm BB
- Antrieb: elektrisch (S-AEG)
- Magazin-/Trommelkapazität: 30/120 Schuss
- Sicherung: Feuerwahlhebel
- Shoot-Up: einstellbar
- Länge: 890 mm
- Gewicht: 3000 g
- Empfohlene BBs: 0,20 g, 0,25 g
- Farbe: grünbraun
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.