GLOCK 19X MOS – CO₂-Airsoftpistole mit MOS-Cut und M14x1 Linksgewinde
Die GLOCK 19X MOS ist im scharfen Vorbild eine Sonderversion, die exklusiv auf Anfrage für einen amerikanischen Großhändler realisiert wurde,da die G19X standardmäßig nicht mit MOS-Cut verfügbar ist. Zusätzlich wurde die 19X mit einem Mündungsgewinde M14x1 links zur Aufnahmeeines Schalldämpfers ausgestattet. Die hohe Schalldämpfervisierung erlaubt präzises Zielen auch bei montiertem Dämpfer.
Die CO₂-Airsoft-Version übernimmt diese Features und bietet die Möglichkeit, die G19X mit einem Point Sight / Rotpunktvisier auszustatten.Im Lieferumfang enthalten sind 4 Adapterplatten mit den Footprints Docter / Trijicon / C-More / Leupold. Das Griffstück verfügt über diebekannte Fangriemenöse, wie sie GLOCK bei einigen Modellen einsetzt. Die hochwertige Airsoft-Replica lässt sich zudem vorbildgerecht zerlegen(Field Stripping). Ein optional erhältliches Gasmagazin bietet dem ambitionierten Spieler eine zusätzliche Option.
Highlights
- CO₂-Airsoftpistole (1× 12 g CO₂) im Kaliber 6 mm BB
- MOS-Cut zur Optikmontage inkl. 4 Adapterplatten (Docter / Trijicon / C-More / Leupold)
- Mündungsgewinde M14x1 links (z. B. für Mock Suppressor)
- Hohe SD-Visierung für Zielerfassung auch mit montiertem Dämpfer
- Einstellbares Shoot-Up
- Fangriemenöse, Field Stripping
- Optionales Gasmagazin erhältlich
Technische Daten
- Energiestufe (E₀): < 1,0 J
- Kaliber: 6 mm BB
- Antrieb: 1× 12 g CO₂
- Magazin-/Trommelkapazität: 18 Schuss
- Sicherung: Abzugzüngelsicherung
- Shoot-Up: einstellbar
- Länge: 195 mm
- Gewicht: 670 g
- Empfohlene BBs: 0,20 g, 0,25 g
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.