GLOCK 17 Gen5 – 4,5 mm (.177) Diabolo, CO₂, < 3,0 J
Metallschlitten mit detailgetreuen Original-Markings.
Diese GLOCK 17 Gen5 macht Schluss mit Kompromissen. Mit ihr wird die Entscheidung zwischen Blowback und Diabolo überflüssig, und sie bietet dem Schützen so ein realistisches Rückstoßverhalten bei maximaler Präzision. Anders als bei vielen anderen Modellen werden die 4,5 mm Diabolos im Inneren des Magazins durch eine Kette zugeführt. Neben der treibenden 12 g CO₂-Kapsel bietet es Platz für 21 Schuss. Das erlaubt dem Metallschlitten der GLOCK 17 Gen5, bei jedem Schuss zurückzuschnellen und einen deutlichen Rückstoß an den Schützen abzugeben. Für engere Schussgruppen kommt neben den präzisen Diabolos ein gezogener Lauf zum Einsatz. Äußerlich bleibt sie das perfekte Gegenstück des modernen Erfolgsmodells. Als Fullsize-Pistole überzeugt die GLOCK 17 von Anfang an mit einem großzügig dimensionierten Griffstück, einer langen Visierlinie und dem weltbekannten und unverwechselbaren Design. Dank Gen5-typischer Features wie der gerundeten Kanten und den Front Serrations erfüllen sowohl die Airgun als auch ihr scharfes Vorbild heutige Anforderungen. Ihre exakten Abmessungen runden das authentische Erlebnis ab und erlauben die Verwendung von Holstern des Zubehörmarkts. Zusätzlich zur GLOCK-typischen Abzugzüngelsicherung verfügt die Waffe über eine Schiebesicherung unter dem Lauf.
- Blowback
- Gezogener Lauf
- Kettenmagazin für 21 Diabolos
- Abzugzüngelsicherung
- Zusätzliche Schiebesicherung unterhalb des Laufes
- Visierung mit weißer Kontrastbar / Kontrastpunkten
- Montageschiene
- Kompatibel mit Holstern vom Zubehörmarkt
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.