DIANA stormrider sport 4,5mm – Druckluft Pressluft | PCP
Die DIANA stormrider sport ist eine neue Variante der Stormrider-Serie und als Einstiegs-PCP-Gewehr für das sportliche Schießen konzipiert. Das Pressluftgewehr verfügt über einen integrierten Regulator, der eine konstante Druckabgabe und gleichmäßige Schussleistung unterstützt.
Das Modell kann sowohl im Einzelschuss-Modus als auch mit dem mitgelieferten 9-Schuss-Trommelmagazin betrieben werden. Das Magazin ist für Diabolos mit einer Länge von bis zu 8,6 mm ausgelegt. Ausgestattet ist die Stormrider Sport mit dem DIT – DIANA Improved Trigger für eine präzise Schussauslösung. Zur Visierung dient eine Diopter-Visierung. Ein Laufgewicht unterstützt eine ausgewogene Balance. Der ergonomische Kunststoffschaft mit Fischhaut-Struktur ist robust und pflegeleicht, eine gummierte Schaftkappe verbessert den Anschlagkomfort. Eine manuelle Sicherung ergänzt die Ausstattung.
Features
- Pressluft-Technologie (PCP) mit integriertem Regulator
- Einzelschuss & 9-Schuss Trommelmagazin
- DIT – DIANA Improved Trigger (Abzug einstellbar)
- Ergonomischer, robuster Kunststoffschaft mit Fischhaut
- Diopter-Visierung (Diopter/Korn)
- Laufgewicht für ausgewogene Balance
- Gummierte Schaftkappe
- Quick-Fill Stutzen (Foster)
- Manuelle Sicherung
Technische Daten
- Kaliber: 4,5 mm (.177)
- System: Pressluft (PCP)
- Energie: < 7,5 Joule
- Magazinkapazität: 9 Schuss
- Munitionstyp: Pellets (Diabolos)
- Abzug: DIT – DIANA Improved Trigger
- Abzug einstellbar: Ja
- Lauf: Stahl, gezogener Lauf
- Lauflänge: 490 mm (19")
- Laufgewinde: M10x1
- Visierung: Diopter / Korn
- Schaftmaterial: Polymer
- Gehäusematerial: Aluminium (eloxiert)
- Montageschiene: 11 mm Prismen
- Kartuschenvolumen: 80 ml
- Max. Fülldruck: 200 bar
- Anschluss: Foster
- Farbe: Schwarz
- Gewicht: 2200 g
- Maße: 1030 × 40 × 200 mm
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.