Colt Defender – 4,5 mm (.177) BB, CO₂, < 3,0 J
Vollmetall.
Die im Griffstück untergebrachte CO₂-Kapsel kann schnell gewechselt werden. Die manuelle Sicherung verhindert eine ungewollte Schussabgabe. Die unter dem Lauf angebrachte Weaver-Schiene ermöglicht die Montage von weiterem Zubehör. Griffstück und Schlitten sind aus Metall gefertigt und verleihen der Colt Defender ein realistisches Gewicht und eine hervorragende Handlage. Mit integriertem Röhrenmagazin.
- Schnellladesystem
- Integriertes Röhrenmagazin
Ausführliche Einordnung und Bedienung
Colt Defender – 4,5 mm (.177) BB, CO₂, 3,0 J arbeitet mit CO₂ als Energiequelle. Verwendet wird 1x 12 g CO₂. Das Magazin bzw. Ladesystem nimmt 16 Schuss auf. Der Abzug ist als Double Action Only ausgeführt.
Das ausgewiesene Kaliber ist 4,5 mm (.177) BB. Für Optik oder Zubehör steht Weaver-Schiene zur Verfügung.
Konstruktion und Bedienung sind bei diesem Modell ebenso wichtig wie die reinen Leistungsdaten. Aus den vorliegenden Daten ergeben sich Gesamtlänge: 177 mm und Gewicht: 760 g. Als Sicherung ist Schiebesicherung angegeben. Weitere modellspezifische Merkmale sind Vollmetall, Röhrenmagazin mit seitlicher Ladeöffnung, CO₂-Kapsel im Griffstück sowie Vollmetallkonstruktion.
Zu den ausgewiesenen Leistungsdaten gehören Geschossgeschwindigkeit 130 m/s (427 fps) und angegebene Schusskapazität pro CO₂-Kapsel 165 Schuss. Bei CO₂-Systemen können Geschwindigkeit und nutzbare Schusszahl durch Umgebungstemperatur, Schussfolge und Zustand der Kapsel/Dichtungen beeinflusst werden.
In der direkten Modellbetrachtung sind damit insbesondere 16 Schuss Kapazität, Montagemöglichkeit über Weaver-Schiene, Vollmetall sowie Röhrenmagazin mit seitlicher Ladeöffnung. Diese Punkte sind für die Auswahl aussagekräftiger als eine reine Joule-Angabe, weil sie bestimmen, wie die Waffe geladen, bedient, ausgerüstet und im Schuss erlebt wird.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.