Die Reximex RPA PCP Luftpistole ist eine hochwertig verarbeitete Pressluftpistole für Schützen, die Wert auf Präzision, Ausstattung und Verarbeitung legen. Das PCP-System mit integriertem Regulator sorgt für eine gleichmäßige Schussabgabe und eine konstante Leistung von unter 7,5 Joule.
Der gezogene Lauf mit 1/2"-UNF-Laufgewinde ermöglicht die Montage von entsprechendem Zubehör, wobei die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind. Die Pistole kann sowohl im Einzelschussbetrieb als auch mit Trommelmagazin verwendet werden. Im Lieferumfang sind zwei 9-Schuss-Magazine sowie ein 14-Schuss-Magazin enthalten.
Das einstellbare Abzugssystem, die manuelle Sicherung und die einstellbare Visierung mit Kontrastpunkten erlauben eine individuelle Anpassung an den Schützen. Eine 11-mm-Prismenschiene bietet zusätzliche Möglichkeiten zur Montage von Zielhilfen.
Optisch überzeugt die Reximex RPA durch ihr Gehäuse aus Aluminium und Stahl sowie den punzierten Pistolengriff aus Walnussholz, der einen sicheren Halt bietet und die hochwertige Anmutung unterstreicht.
Die 50-ml-Kartusche wird über einen Foster-Quick-Fill-Anschluss bis zu einem maximalen Fülldruck von 250 bar befüllt. Die Luftpistole wird mit umfangreichem Zubehör ausgeliefert und ist sofort einsatzbereit.
Hinweis: Nicht für Spitzkopf-Diabolos geeignet.
Highlights
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Pressluft-System (PCP) mit integriertem Regulator
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Einzelschuss- und Trommelmagazinbetrieb
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Einstellbarer Abzug
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Gezogener Lauf mit 1/2"-UNF-Laufgewinde
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Einstellbare Visierung
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11-mm-Prismenschiene
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Walnuss-Pistolengriff
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Leistung unter 7,5 Joule
Technische Daten
Lieferumfang
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Reximex RPA PCP Luftpistole
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2 × 9-Schuss-Magazin
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1 × 14-Schuss-Magazin
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Einzelschuss-Tray
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Foster Quick-Fill-Adapter
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Inbusschlüssel
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Ersatzdichtung
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2 Zielscheiben
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Pistolentasche (OD Green)
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Die hier angebotene deutsche Ausführung ist als freie Druckluftwaffe bis 7,5 Joule vorgesehen und trägt die hierfür erforderliche Kennzeichnung. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden waffenrechtlichen Vorschriften zu Erwerb, Besitz, Schießen, Aufbewahrung, Führen und Transport. Soweit das konkrete Modell aufgrund seines Gesamterscheinungsbildes als Anscheinswaffe im Sinne des WaffG einzustufen ist, gelten insbesondere die Vorgaben des § 42a WaffG; für den Transport von Anscheinswaffen sieht § 42a WaffG ein verschlossenes Behältnis vor.