Die airmaX® PP700S-A ist eine moderne Pressluftpistole aus der airmaX-Serie von GSG und richtet sich an Freizeit- und Sportschützen, die Wert auf präzise Technik, kompakte Bauform und ein rückstoßfreies Schusserlebnis legen. Das Pressluftsystem (PCP) mit integriertem Regulator sorgt für eine gleichmäßige Schussabgabe und konstante Leistung von unter 7,5 Joule.
Die Pistole arbeitet als Einzellader und bietet dadurch eine kontrollierte und präzise Schussabgabe. Der einstellbare Abzug ermöglicht eine individuelle Anpassung des Abzugsgewichts und trägt zu einem sauberen Abzugsverhalten bei. Der gezogene Lauf unterstützt eine hohe Schusspräzision.
Für die Zielerfassung ist die airmaX® PP700S-A mit einer einstellbaren Visierung ausgestattet. Zusätzlich steht eine 11-mm-Prismenschiene zur Verfügung, die die Montage optionaler Zielhilfen ermöglicht. Das Griffstück aus Metall in Kombination mit Kunststoff-Griffschalen sorgt für Stabilität und eine angenehme Handhabung.
Die 68-ml-Kartusche wird über einen Foster-Anschluss bis zu einem maximalen Fülldruck von 200 bar befüllt. Mit ihrem kompakten Design und dem geringen Gewicht eignet sich die airmaX® PP700S-A ideal für das präzise Freizeitschießen.
Highlights
Rückstoßfreies Pressluft-System (PCP)
Integrierter Regulator für konstante Leistung
Einstellbarer Abzug
Einzellader-System
Gezogener Lauf für präzises Schießen
Einstellbare Visierung
11-mm-Prismenschiene
Leistung unter 7,5 Joule
Technische Daten
Kaliber: 5,5 mm (.22)
System: Pressluft (PCP)
Magazinkapazität: 1 Schuss (Einzellader)
Abzug: Einstellbar
Abzugsgewicht: ca. 1–5 lbf
Lauf: Gezogener Lauf
Visierung: Einstellbar
Optic Ready: Nein
Griffstück: Metall
Griffschalen: Kunststoff
Montageschiene: 11 mm Prismenschiene
Kartuschenvolumen: 68 ml
Max. Fülldruck: 200 bar
Anschluss: Foster
Energie: < 7,5 J
Gewicht: ca. 900 g
Gesamtlänge: ca. 368 mm
Farbe: Schwarz
Lieferumfang
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.