Das Reximex Tormenta W Lite ist die edle Holzschaft-Variante des beliebten Tormenta Lite und kombiniert moderne PCP-Technik mit klassischer Optik. Mit seinem Walnussholzschaft richtet sich dieses Modell an Schützen, die ein hochwertiges Erscheinungsbild mit geringem Gewicht und zeitgemäßer Ausstattung verbinden möchten.
Trotz des Holzschaftes bleibt das Luftgewehr mit unter 3 kg Gewicht sehr leicht und führig. Die kompakte Gesamtlänge von 820 bis 890 mm sorgt für ein angenehmes Handling – ideal für Einsteiger wie auch erfahrene Freizeitschützen. Das Seitenhebel-Repetiersystem ermöglicht ein schnelles, präzises Nachladen und ein ruhiges Schussverhalten.
Der 130-ml-Presslufttank wird bis 200 Bar befüllt und verfügt über ein integriertes Manometer zur jederzeitigen Druckkontrolle. Der einstellbare Abzug erlaubt eine individuelle Anpassung an den Schützen. Über die kombinierte 11-mm-Prismenschiene und 22-mm-Picatinny-Schiene lassen sich Optiken flexibel montieren. Zusätzlich ist unter dem Vorderschaft eine weitere Picatinny-Schiene für Zubehör wie ein Zweibein vorhanden.
Das ½"-UNF-Laufgewinde ermöglicht die Montage eines Schalldämpfers (wo rechtlich zulässig). Geliefert wird das Reximex Tormenta W Lite inklusive zwei Magazine und Single-Shot-Tray.
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
System: Pressluft | PCP
Repetiersystem: Seitenhebel
Magazinkapazität: 14 Schuss
Lauf: Gezogener Lauf, 380 mm
Laufgewinde: ½" UNF
Abzug: Einstellbar
Visierung: Ohne
Schaft: Walnussholz
Montageschienen: 11 mm Prismen + 22 mm Picatinny
Kartuschenvolumen: 130 ml
Max. Fülldruck: 200 Bar
Anschluss: Foster
Gesamtlänge: ca. 820–890 mm
Gewicht: ca. 2.850 g
Energie: < 7,5 Joule
Rechtliche Hinweise
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.