Das Kral Arms Puncher NISH ist ein leistungsstarkes PCP-Luftgewehr im Kaliber 5,5 mm (.22), das moderne Presslufttechnik mit einem taktisch-kompakten Design verbindet. Entwickelt für präzises sportliches Schießen und den Einsatz in Ländern mit entsprechender Rechtslage, bietet das Puncher NISH eine sehr hohe mechanische Qualität und vielseitige Einstellmöglichkeiten.
Das Pressluftsystem arbeitet mit einem seitlichen Spannhebel (Side-Lever) und einem großvolumigen PCP-Tank, der eine konstante Luftversorgung sicherstellt. Der einstellbare Abzug ermöglicht eine individuelle Anpassung an den Schützen und unterstützt ein kontrolliertes, sauberes Abzugsverhalten. Der gezogene Lauf sorgt für eine stabile Flugbahn der Diabolos und hohe Präzision.
Im Lieferumfang ist zusätzlich ein Exportventil mit ca. 44 Joule Leistung enthalten. Dieses Ventil ist ausschließlich für den Export oder den Einsatz außerhalb Deutschlands vorgesehen. Das Gewehr wird nicht mit eingebautem Exportventil ausgeliefert. Die Installation des Exportventils in Deutschland ist gesetzlich verboten.
Das Kral Arms Puncher NISH überzeugt durch seine kompakte Bauform, den robusten Schaft und umfangreiche Montagemöglichkeiten für Optiken und Zubehör über Picatinny-Schienen. Es richtet sich an erfahrene Anwender, die ein hochwertiges PCP-System mit internationaler Einsatzmöglichkeit suchen.
inkl. 2 Magazine
Besonderheiten
PCP-Pressluftgewehr im Kaliber 5,5 mm (.22)
Seitenspanner (Side-Lever)
Gezogener Lauf für hohe Präzision
Einstellbarer Abzug
Großvolumiger Presslufttank
Picatinny-Schiene zur Optikmontage
Kompakte, taktische Bauform
Technische Daten
Kaliber: 5,5 mm (.22)
System: Pressluft (PCP)
Abzug: Einstellbar
Spannsystem: Seitenspanner
Laufart: Gezogener Lauf
Montageschiene: Picatinny
Energie (Exportventil): ca. 44 Joule
Status in Deutschland: Nur in gesetzeskonformer Ausführung zulässig
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.