Das DIANA Stormrider Black im Kaliber 5,5 mm (.22) ist ein klassisch aufgebautes PCP-Luftgewehr mit sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis. Ausgestattet mit moderner Presslufttechnik und integriertem Regulator, bietet es eine gleichmäßige Schussleistung und ein ruhiges Schussverhalten in der gesetzeskonformen F-Version unter 7,5 Joule.
Das Luftgewehr kann sowohl im Einzelschussbetrieb als auch mit dem mitgelieferten 9-Schuss-Trommelmagazin betrieben werden. Der DIT – DIANA Improved Trigger ist einstellbar und ermöglicht ein sauberes, kontrolliertes Abziehen. Eine manuelle Sicherung sorgt für zusätzliche Sicherheit im Umgang.
Der robuste Kunststoffschaft in schwarzer Ausführung ist ergonomisch geformt und mit Fischhaut versehen, wodurch ein sicherer Halt gewährleistet wird. Die gummierte Schaftkappe erhöht den Anschlagkomfort. Zusätzlich ist das Stormrider mit einer einstellbaren Mikrometervisierung ausgestattet und kann somit auch ohne Zielfernrohr präzise geschossen werden. Für die Optikmontage steht eine 11-mm-Prismenschiene zur Verfügung.
Der gezogene Lauf ist mit einem Schalldämpfer versehen. Die Pressluftkartusche mit 80 ml Volumen wird über einen Quick-Fill-Anschluss (Foster) bis maximal 200 bar befüllt.
Wichtiger Hinweis
Technische Daten
Kaliber: 5,5 mm (.22)
System: Pressluft (PCP)
Magazinkapazität: 9 Schuss
Abzug: DIT – DIANA Improved Trigger
Abzug einstellbar: Ja
Sicherung: Manuell
Laufart: Gezogener Lauf
Visierung: Einstellbare Mikrometervisierung
Schaftmaterial: Kunststoff (schwarz)
Montageschiene: 11 mm Prisma
Kartuschenvolumen: 80 ml
Max. Fülldruck: 200 bar
Anschluss: Foster
Energie: < 7,5 Joule
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.