Die Weihrauch HW 45 Silver Star ist eine leistungsstarke Luftpistole im Kaliber 5,5 mm (.22), gefertigt in Deutschland und ausgelegt für anspruchsvolles Training und präzises Freizeitschießen. Das Design orientiert sich an einer der bekanntesten Gebrauchspistolen weltweit und kombiniert kompakte Abmessungen mit hoher Leistung.
Die Besonderheit der HW 45 liegt im zweistufigen Spannsystem: Je nach Spannstufe kann die Schussleistung angepasst werden – ganz ohne Pumpen oder externe Antriebe. Der matchähnliche, zweistufige Druckpunktabzug sorgt für eine kontrollierte und saubere Schussabgabe.
Ein fein einstellbares Mikrometervisier mit Fiber-Optik, die manuelle Sicherung sowie die 11-mm-Prismenschiene zur Optikmontage (inkl. zusätzlicher Picatinny-Schiene) unterstreichen den hochwertigen Anspruch dieser Luftpistole.
Die Silver-Star-Ausführung überzeugt durch ihr edles Stainless-Look-Finish (Duo-Tone) in Kombination mit schwarz-grauen Schichtholzgriffschalen, die sowohl optisch als auch ergonomisch höchsten Ansprüchen genügen.
Die HW 45 Silver Star eignet sich für Rechts- und Linkshänder und ist für den legalen Erwerb in Deutschland als F-Version (< 7,5 Joule) ausgeführt.
Technische Daten
Kaliber: 5,5 mm (.22) Diabolo
System: Federkolben
Spannsystem: Zweistufig (zwei Leistungsstufen)
Energie: F-Version (< 7,5 Joule)
Abzug: Zweistufiger Matchabzug
Sicherung: Manuelle Sicherung
Schusskapazität: 1 Schuss (Einzellader)
Visierung: Mikrometervisier, fein einstellbar, Fiber-Optik
Montageschiene:
Griffschalen: Schichtholz, schwarz-grau
Griff geeignet für: Rechts- und Linkshänder
Gesamtlänge: ca. 280 mm
Lauflänge: ca. 170 mm
Gewicht: ca. 1,16 kg
Finish: Silver Star (Stainless-Look, Duo Tone)
Herstellungsland: Deutschland
Lieferumfang
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.