Die BO Manufacture Langley Silencer ist eine moderne Federdruck-Luftpistole mit Knicklaufsystem, die von der Designsprache des US-Luftwaffenstützpunkts Langley inspiriert wurde. Sie richtet sich an Freizeitschützen, die eine kraftvolle, ergonomische und technisch gut ausgestattete Luftpistole im Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo suchen.
Das Gehäuse besteht aus hochfestem Polymer, während der Verschluss aus Vollmetall gefertigt ist und für Stabilität sowie ein wertiges Spanngefühl sorgt. Der breite, integrierte Silencer dient nicht als Schalldämpfer im rechtlichen Sinne, sondern erleichtert das sichere Greifen und Spannen des Knicklaufs. Der Silencer ist fest verbaut und nicht abnehmbar.
Der gezogene Präzisionslauf sorgt in Verbindung mit der PSP™ Performance-Federkolben-Technologie für ein gleichmäßiges Schussverhalten. Die einstellbare Fiber-Optik-Visierung ermöglicht eine schnelle Zielerfassung, während der einstellbare Abzug eine individuelle Anpassung an den Schützen erlaubt.
Dank der beidseitigen Ergonomie ist die Langley Silencer sowohl für Links- als auch Rechtshänder geeignet. Eine Picatinny-Schiene erlaubt die Montage von Zubehör wie Leuchtpunktvisieren. Die manuelle Sicherung unterstützt eine sichere Handhabung. Mit einer Mündungsenergie von unter 5,0 Joule eignet sich die Pistole für das sportliche Freizeitschießen im zulässigen Rahmen.
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Munition: Pellets
System: Federdruck | Knicklauf
Magazinkapazität: 1 Schuss
Abzug: Einstellbar
Laufart: Gezogener Lauf
Laufgewinde: Ohne
Visierung: Fiber-Optik-Visierung, einstellbar
Sicherung: Manuelle Sicherung
Montageschiene: Picatinny
Optic Ready: Nein
Griffstück: Polymer
Verschluss: Metall
Farbe: Schwarz
Gesamtlänge: ca. 440 mm
Gewicht: ca. 1.483 g
Energie: < 5,0 Joule
Lieferumfang
BO Manufacture Langley Silencer Luftpistole
Bedienungsanleitung
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.