Die BO Manufacture Langley Pro Sniper ist eine kraftvolle Knicklauf-Luftpistole im Kaliber 5,5 mm (.22), konzipiert für anspruchsvolles Freizeitschießen mit erhöhter Durchschlagsleistung. Inspiriert vom US-Luftwaffenstützpunkt Langley vereint dieses Modell robuste Technik mit funktionalem Design.
Das Federdruck-Knicklaufsystem mit PSP™ Performance-Federkolben sorgt für ein gleichmäßiges Schussverhalten und zuverlässige Leistung bis unter 7,5 Joule. Der gezogene Präzisionslauf aus Stahl gewährleistet stabile Flugbahnen und saubere Trefferbilder.
Der 30 cm lange Lauf ist strukturiert und erleichtert das Spannen erheblich. Ein besonderes Merkmal ist der abnehmbare Hinterschaft, der die Langley Pro Sniper flexibel als Pistole oder kompakte Carbine nutzbar macht. Die offene Fiber-Optik-Visierung ermöglicht schnelles Zielen, während die 22-mm-Picatinny-Schiene die Montage von Zieloptiken erlaubt.
Das Gehäuse aus hochfestem Polymer wird durch einen Vollmetall-Verschluss ergänzt und sorgt für Stabilität bei moderatem Gewicht. Der einstellbare Abzug rundet die Ausstattung ab und erlaubt eine individuelle Anpassung an den Schützen.
Technische Daten
Kaliber: 5,5 mm (.22)
System: Federdruck | Knicklauf
Energiestufe (E₀): < 7,5 Joule
Magazinkapazität: 1 Schuss
Lauf: Stahl, gezogener Präzisionslauf
Laufart: Gezogener Lauf
Abzug: Einstellbar
Sicherung: Manuelle Sicherung
Visierung: Offene Fiber-Optik-Visierung, einstellbar
Montageschiene: 22 mm Picatinny
Griffstück: Kunststoff
Schaft: Kunststoff, abnehmbar
Verschluss: Metall
Farbe: Schwarz
Gesamtlänge: 535 – 825 mm
Gewicht: 1.900 g
Lieferumfang
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.
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