Das Weihrauch HW 98 ist ein leistungsorientiertes Knicklauf-Luftgewehr im Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo und richtet sich an anspruchsvolle Freizeit- und Sportschützen. Es kombiniert die bewährte Weihrauch-Federdrucktechnik mit einer massiven, sehr stabilen Bauweise und bietet dadurch ein besonders ruhiges und kontrolliertes Schussverhalten.
Der gezogene Lauf sorgt für eine konstante Geschossführung und hohe Präzision. Der ergonomisch geformte Schichtholzschaft mit verstellbarer Schaftkappe und verstellbarer Visierung ermöglicht eine individuelle Anpassung an den Schützen. Zusätzlich ist das HW 98 für die Nutzung von Zielfernrohren ausgelegt und bietet damit vielseitige Einsatzmöglichkeiten im Trainings- und Hobbybereich.
Mit einer Mündungsenergie von unter 7,5 Joule ist das Weihrauch HW 98 in Deutschland frei ab 18 Jahren erhältlich und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für frei verkäufliche Luftdruckwaffen.
Features
– Leistungsorientiertes Knicklauf-Luftgewehr mit Federdruck
– Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo
– Gezogener Lauf für hohe Präzision
– Massiver, ergonomischer Schichtholzschaft
– Verstellbare Schaftkappe
– Ruhiges, sehr kontrolliertes Schussverhalten
– Für Zielfernrohrmontage geeignet
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Energie: < 7,5 J
Antrieb: Federdruck
System: Knicklauf
Munition: Diabolo
Schusskapazität: Einzellader
Schaft: Schichtholz
Abzug: Weihrauch-Rekord-Abzug
Lieferumfang
Weihrauch HW 98 Luftgewehr
Bedienungsanleitung
Rechtliche Hinweise
Frei ab 18 Jahren
Erwerb nur gegen Altersnachweis
Energie bis 7,5 J gemäß deutschem Waffenrecht
Gekennzeichnet mit dem F im Fünfeck
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.