Das Weihrauch HW 97 KT ist ein hochwertiges Unterhebelspanner-Luftgewehr im Kaliber 5,5 mm (.22) Diabolo und richtet sich an anspruchsvolle Freizeit- und Sportschützen. Durch das Starrlauf-System bleibt der Lauf während des Spannvorgangs unbewegt, was zu einer besonders ruhigen, gleichmäßigen Schussabgabe und stabilen Treffern führt.
Der ergonomisch geformte Lochholzschaft sorgt für hohe Stabilität und Komfort, insbesondere bei längeren Schießsessions oder beim Einsatz mit Optiken. Die integrierte 11 mm Prismenschiene ermöglicht die Montage von Zielfernrohren und erweitert die Einsatzmöglichkeiten weit über die offene Visierung hinaus.
Ein fein einstellbarer Matchabzug unterstützt eine saubere und präzise Schussauslösung. Die automatische Sicherung ergänzt die Sicherheitstechnik. Mit einer Mündungsenergie von unter 7,5 Joule ist das Luftgewehr in Deutschland frei ab 18 Jahren erhältlich und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für frei verkäufliche Luftdruckwaffen.
Features
– Unterhebelspanner-Luftgewehr mit Federdruck
– Kaliber 5,5 mm (.22) Diabolo
– Starrlauf-System für ruhige, gleichmäßige Schussabgabe
– Ergonomischer Lochholzschaft
– 11 mm Prismenschiene zur Montage von Optiken
– Fein einstellbarer Matchabzug
– Automatische Sicherung
– Robuste, langlebige Mechanik
Technische Daten
Kaliber: 5,5 mm (.22) Diabolo
Energie: < 7,5 J
Antrieb: Federdruck
System: Unterhebelspanner (Starrlauf)
Munition: Diabolo
Schusskapazität: Einzellader
Montage: 11 mm Prismenschiene
Visierung: keine offene Visierung (Optik empfohlen)
Schaft: Lochholzholz
Lieferumfang
Weihrauch HW 97 KT Luftgewehr
Bedienungsanleitung
Rechtliche Hinweise
Frei ab 18 Jahren
Erwerb nur gegen Altersnachweis
Energie bis 7,5 J gemäß deutschem Waffenrecht
Gekennzeichnet mit dem F im Fünfeck
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.