Das Weihrauch HW 97 K im Kaliber 5,5 mm (.22) Diabolo ist ein hochwertiges Unterhebelspanner-Luftgewehr, das sich durch seine robuste Verarbeitung, ruhiges Schussverhalten und hohe Präzision auszeichnet. Das Starrlauf-System sorgt dafür, dass der Lauf beim Spannen nicht bewegt wird. Dies führt zu einer gleichmäßigen Geschossführung und damit zu stabilen, zuverlässigen Treffern, insbesondere in Verbindung mit Zielfernrohren.
Der ergonomische Schaft ist für das Schießen mit Optiken ausgelegt. Eine integrierte 11 mm Prismenschiene ermöglicht den einfachen Anbau eines Zielfernrohrs. Der fein einstellbare Matchabzug unterstützt eine präzise Schussauslösung, während die automatische Sicherung die Schussbereitschaft kontrolliert.
Mit einer Mündungsenergie von unter 7,5 Joule ist das Weihrauch HW 97 K in Deutschland frei ab 18 Jahren erhältlich und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für frei verkäufliche Luftdruckwaffen unter dem deutschen Waffengesetz.
Features
– Unterhebelspanner-Luftgewehr mit Federdruck
– Kaliber 5,5 mm (.22) Diabolo
– Starrlauf-System für konstante Präzision
– 11 mm Prismenschiene zur Montage von Optiken
– Fein einstellbarer Matchabzug
– Automatische Sicherung
– Robuste, langlebige Mechanik
Technische Daten
Kaliber: 5,5 mm (.22) Diabolo
Energie: < 7,5 J
Antrieb: Federdruck
System: Unterhebelspanner (Starrlauf)
Munition: Diabolo
Schusskapazität: Einzellader
Montage: 11 mm Prismenschiene
Lieferumfang
Weihrauch HW 97 K Luftgewehr
Bedienungsanleitung
Rechtliche Hinweise
Frei ab 18 Jahren
Erwerb nur gegen Altersnachweis
Energie bis 7,5 J gemäß deutschem Waffenrecht
Gekennzeichnet mit dem F im Fünfeck
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.