Das Weihrauch HW 97 K ist ein hochwertiges Unterhebelspanner-Luftgewehr im Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo und richtet sich an anspruchsvolle Freizeit- und Sportschützen. Die Konstruktion mit Starrlauf-System sorgt für eine sehr stabile Schussabgabe und unterstützt eine gleichmäßige Präzision, da der Lauf beim Spannen nicht geknickt wird.
Der Unterhebel ermöglicht einen besonders kontrollierten Spannvorgang. Das HW 97 K ist für den Einsatz mit Zielfernrohr ausgelegt und wird typischerweise ohne offene Visierung verwendet. Die 11-mm-Prismenschiene dient zur Montage von Optiken. Für eine saubere, definierte Schussauslösung sorgt der fein einstellbare Matchabzug.
Mit einer Mündungsenergie von unter 7,5 Joule ist das Weihrauch HW 97 K in Deutschland frei ab 18 Jahren erhältlich und eignet sich ideal für präzises Scheiben- und Trainingsschießen.
Features
– Unterhebelspanner-Luftgewehr mit Federdruck
– Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo
– Starrlauf-System für konstante Präzision
– Für Optikschießen ausgelegt (ohne offene Visierung)
– 11-mm Prismenschiene zur Zielfernrohrmontage
– Fein einstellbarer Matchabzug
– Automatische Sicherung
– Robuste, langlebige Weihrauch-Mechanik
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Energie: < 7,5 J
Antrieb: Federdruck
System: Unterhebelspanner (Starrlauf)
Schusskapazität: Einzellader
Montage: 11-mm Prismenschiene
Visierung: keine offene Visierung (Optik empfohlen)
Lieferumfang
Weihrauch HW 97 K Luftgewehr
Bedienungsanleitung
Rechtliche Hinweise
Frei ab 18 Jahren
Erwerb nur gegen Altersnachweis
Energie bis 7,5 J gemäß deutschem Waffenrecht
Gekennzeichnet mit dem F im Fünfeck
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.
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