Das Weihrauch HW 97 Black Line im Kaliber 5,5 mm (.22) Diabolo ist ein leistungsstarkes Unterhebelspanner-Luftgewehr, das hochwertige Federdrucktechnik mit einem ergonomischen Synthetik-Lochschaft kombiniert. Der integrierte Starrlauf mit Mündungsbremse sorgt für einen besonders komfortablen Spannvorgang, eine ruhige Schussabgabe und eine konstante Geschossführung.
Der hochwertige schwarze Synthetik-Lochschaft ist ergonomisch gestaltet und ermöglicht eine sichere Handlage – auch bei längeren Schießsessions oder beim Einsatz mit Optiken. Die 11 mm Prismenschiene erlaubt die unkomplizierte Montage von Zieloptiken und erweitert die Einsatzmöglichkeiten des Luftgewehrs deutlich. Der fein einstellbare Matchabzug sorgt für eine präzise Schussauslösung bei gleichzeitig kontrolliertem Rückstoßverhalten.
Mit einer Mündungsenergie von unter 7,5 Joule ist das Weihrauch HW 97 Black Line in Deutschland frei ab 18 Jahren erhältlich und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für frei verkäufliche Luftdruckwaffen.
Features
– Unterhebelspanner-Luftgewehr mit Federdruck
– Kaliber: 5,5 mm (.22) Diabolo
– Starrlauf-System mit integrierter Mündungsbremse
– Ergonomischer schwarzer Synthetik-Lochschaft
– 11 mm Prismenschiene zur Optikmontage
– Fein einstellbarer Matchabzug
– Automatische Sicherung
– Robuste, langlebige Mechanik
Technische Daten
Kaliber: 5,5 mm (.22) Diabolo
Energie: < 7,5 J
Antrieb: Federdruck
System: Unterhebelspanner (Starrlauf)
Munition: Diabolo
Schusskapazität: Einzellader
Montage: 11 mm Prismenschiene
Visierung: keine offene Visierung (Optik empfohlen)
Schaft: Schwarzer Synthetik-Lochschaft
Lieferumfang
Weihrauch HW 97 Black Line Luftgewehr
Bedienungsanleitung
Rechtliche Hinweise
Frei ab 18 Jahren
Erwerb nur gegen Altersnachweis
Energie bis 7,5 J gemäß deutschem Waffenrecht
Gekennzeichnet mit dem F im Fünfeck
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.