Das Weihrauch HW 77 ist ein klassisches Unterhebelspanner-Luftgewehr im Kaliber 5,5 mm (.22) Diabolo, das sich durch eine stabile Starrlauf-Konstruktion auszeichnet. Beim Unterhebelspannen bleibt der Lauf unbewegt, was zu einer gleichmäßigen Geschossführung und hoher Schusspräzision führt. Dieses Luftgewehr eignet sich gleichermaßen für präzises Freizeitschießen und Trainingszwecke.
Der ergonomisch gestaltete Schaft mit strukturierter Grifffläche bietet sicheren Halt und eine ausgewogene Balance. Die automatische Sicherung trägt zur Sicherheit bei, und die integrierte 11 mm Prismenschiene erlaubt die Montage von Zieloptiken für erweiterte Einsatzmöglichkeiten.
Mit einer Mündungsenergie von unter 7,5 Joule ist das Weihrauch HW 77 in Deutschland frei ab 18 Jahren erhältlich und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für frei verkäufliche Luftdruckwaffen.
Features
– Unterhebelspanner-Luftgewehr mit Federdruck
– Kaliber 5,5 mm (.22) Diabolo
– Starrlauf-System für ruhige, gleichmäßige Schussabgabe
– Ergonomischer Holzschaft mit strukturierter Oberfläche
– 11 mm Prismenschiene zur Optikmontage
– Fein einstellbarer Rekord-Matchabzug
– Automatische Sicherung
– Robuste, langlebige Mechanik
Technische Daten
Kaliber: 5,5 mm (.22) Diabolo
Energie: < 7,5 J
Antrieb: Federdruck
System: Unterhebelspanner (Starrlauf)
Munition: Diabolo
Schusskapazität: Einzellader
Montage: 11 mm Prismenschiene
Visierung: offen oder optional mit Optik kombinierbar
Schaft: Holz mit strukturierter Grifffläche
Lieferumfang
Weihrauch HW 77 Luftgewehr
Bedienungsanleitung
Rechtliche Hinweise
Frei ab 18 Jahren
Erwerb nur gegen Altersnachweis
Energie bis 7,5 J gemäß deutschem Waffenrecht
Gekennzeichnet mit dem F im Fünfeck
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.