Das Weihrauch HW 77 K im Kaliber 5,5 mm (.22) Diabolo ist ein klassisches Unterhebelspanner-Luftgewehr, das hochwertige Federdrucktechnik mit einer stabilen Starrlauf-Konstruktion kombiniert. Beim Unterhebelspannen bleibt der Lauf unbewegt, was eine konstante Geschossführung und ein ruhiges Schussverhalten begünstigt. Die ergonomische Schäftung sorgt für eine sichere Handlage und angenehmes Handling – sowohl mit offener Visierung als auch mit montierter Zieloptik.
Das HW 77 K eignet sich für präzises Scheibenschießen, Trainings- und Freizeitnutzung. Die integrierte 11 mm Prismenschiene ermöglicht die Montage von Zielfernrohren. Der fein einstellbare Matchabzug sorgt für eine kontrollierte Schussauslösung, während die automatische Sicherung zur Sicherheit beiträgt. Mit einer Mündungsenergie von unter 7,5 Joule erfüllt das Luftgewehr die gesetzlichen Anforderungen für frei verkäufliche Luftdruckwaffen in Deutschland.
Features
– Unterhebelspanner-Luftgewehr mit Federdruck
– Kaliber 5,5 mm (.22) Diabolo
– Starrlauf-System für konstante Präzision
– Ergonomische Schäftung für sicheren Halt
– 11 mm Prismenschiene zur Montage von Optiken
– Fein einstellbarer Matchabzug
– Automatische Sicherung
– Robuste, langlebige Mechanik
Technische Daten
Kaliber: 5,5 mm (.22) Diabolo
Energie: < 7,5 J
Antrieb: Federdruck
System: Unterhebelspanner (Starrlauf)
Munition: Diabolo
Schusskapazität: Einzellader
Montage: 11 mm Prismenschiene
Visierung: offen oder Optik empfohlen
Schaft: Holz / Unterhebelspanner-Schaft
Lieferumfang
Weihrauch HW 77 K Luftgewehr
Bedienungsanleitung
Rechtliche Hinweise
Frei ab 18 Jahren
Erwerb nur gegen Altersnachweis
Energie bis 7,5 J gemäß deutschem Waffenrecht
Gekennzeichnet mit dem F im Fünfeck
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.