Das Weihrauch HW 77 K ist ein klassisches Unterhebelspanner-Luftgewehr im Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo, das hochwertige Federdrucktechnik mit einer stabilen Starrlauf-Konstruktion verbindet. Beim Unterhebelspannen bleibt der Lauf unbewegt, was eine konstante Geschossführung und ein ruhiges Schussverhalten begünstigt. Die ergonomische Schäftung sorgt für eine sichere Handlage und angenehmes Handling.
Das HW 77 K eignet sich sowohl für das präzise Scheibenschießen als auch für Trainings- und Freizeitnutzung. Die integrierte 11 mm Prismenschiene ermöglicht die Montage von Zieloptiken, während der fein einstellbare Matchabzug eine kontrollierte Schussauslösung unterstützt. Eine automatische Sicherung ergänzt die Sicherheitstechnik des Luftgewehrs.
Mit einer Mündungsenergie von unter 7,5 Joule ist das Weihrauch HW 77 K in Deutschland frei ab 18 Jahren erhältlich und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für frei verkäufliche Luftdruckwaffen.
Features
– Unterhebelspanner-Luftgewehr mit Federdruck
– Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo
– Starrlauf-System für ruhige, gleichmäßige Schussabgabe
– Ergonomische Schäftung
– 11 mm Prismenschiene zur Montage von Optiken
– Fein einstellbarer Matchabzug
– Automatische Sicherung
– Robuste, langlebige Mechanik
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Energie: < 7,5 J
Antrieb: Federdruck
System: Unterhebelspanner (Starrlauf)
Munition: Diabolo
Schusskapazität: Einzellader
Montage: 11 mm Prismenschiene
Visierung: offen oder Optik (empfohlen)
Schaft: Holz / Unterhebelspanner-Schaft
Lieferumfang
Weihrauch HW 77 K Luftgewehr
Bedienungsanleitung
Rechtliche Hinweise
Frei ab 18 Jahren
Erwerb nur gegen Altersnachweis
Energie bis 7,5 J gemäß deutschem Waffenrecht
Gekennzeichnet mit dem F im Fünfeck
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.