Weihrauch HW 57
Das Weihrauch HW 57 ist ein klassisches Unterspannhebel-Luftgewehr im Kaliber 5,5 mm (.22) Diabolo, das hohe Verarbeitungsqualität mit einer bewährten Federdruck-Technik verbindet. Durch das Starrlauf-System bleibt der Lauf beim Spannen unbewegt, was zu einer konstanten Geschossführung und ruhigem Schussverhalten führt. Der Unterspannhebel sorgt für komfortables Bedienen und schnellen Schussabschluss.
Der ergonomisch geformte Holzschaft mit strukturierter Oberfläche liegt sicher in der Hand. Der fein einstellbare Matchabzug unterstützt eine saubere Schussauslösung, während eine automatische Sicherung zur sicheren Handhabung beiträgt. Die offene Visierung ermöglicht eine zuverlässige Zielaufnahme. Über die vorhandene 11 mm Prismenschiene kann zusätzlich eine Optik montiert werden.
Das Weihrauch HW 57 eignet sich für das Freizeit- und Trainingsschießen. Mit einer Mündungsenergie von unter 7,5 Joule ist das Luftgewehr in Deutschland frei ab 18 Jahren erhältlich und entspricht den gesetzlichen Anforderungen für frei verkäufliche Luftdruckwaffen.
Merkmale
- Abzug: Fein einstellbarer Matchabzug
- Visierung: Offene Visierung
- Montageschiene: 11 mm Prismenschiene
- Sicherung: Automatische Sicherung
- Schaft: Holz
Technische Daten
- Kaliber: 5,5 mm (.22) Diabolo
- Energie: < 7,5 J
- Antrieb: Federdruck
- System: Unterspannhebel mit Starrlauf
- Munition: Diabolo
- Schusskapazität: Einzellader
- Abzug: Fein einstellbarer Matchabzug
- Sicherung: Automatische Sicherung
- Visierung: Offene Visierung
- Montageschiene: 11 mm Prismenschiene
- Schaft: Holz
- Gesamtlänge: ca. 1.045 mm
- Gewicht: ca. 3,2 kg
Lieferumfang
- Weihrauch HW 57 Luftgewehr
- Bedienungsanleitung
Hinweis zum Waffenrecht
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Ausführung ist für den deutschen Markt mit einer Mündungsenergie innerhalb der für freie Druckluftwaffen geltenden Grenze vorgesehen und muss die gesetzlich erforderliche Kennzeichnung F im Fünfeck tragen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen zu Erwerb, Besitz, Schießen, Transport und Führen. Sofern das konkrete Modell nach seinem Erscheinungsbild als Anscheinswaffe einzustufen ist, ist zusätzlich § 42a WaffG zu beachten.