Hämmerli Hunter Force 600 Combo
Das Hämmerli Hunter Force 600 Combo ist ein kompakt ausgelegtes Knicklauf-Luftgewehr im Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo und eignet sich ideal als vielseitiges Allround-Modell für Freizeit- und Einsteigerschützen. Die Kombination aus klassischem Holzschaft, moderner Ausstattung und zuverlässiger Technik macht dieses Luftgewehr zu einem ausgewogenen Gesamtpaket.
Der hochwertige Buchenholzschaft ist ergonomisch geformt und verfügt über strukturierte Griffflächen am Pistolengriff und Vorderschaft. Diese sorgen für sicheren Halt und ein stabiles Anschlagsgefühl. Die gummierte Schaftkappe unterstützt zusätzlich eine ruhige Schussabgabe.
Ausgestattet ist das Hunter Force 600 Combo sowohl mit einer einstellbaren Mikrometervisierung mit Fibereinlage als auch mit einem montierten Zielfernrohr 4x32. Dadurch kann der Schütze flexibel zwischen offener Visierung und Optik wechseln. Der Federdruckantrieb liefert eine gleichmäßige Schussleistung, während der gezogene Lauf für zuverlässige Präzision sorgt.
Merkmale
- Visierung: Einstellbare Mikrometervisierung mit Fibereinlage
- Sicherung: Druckknopfsicherung
- Schaft: Buche (Holz)
- Optik: Zielfernrohr 4x32
Technische Daten
- Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
- Energie: < 7,5 J
- Geschossgeschwindigkeit: ca. 175 m/s
- Antrieb: Federdruck
- System: Knicklauf
- Munition: Diabolo
- Schusskapazität: 1 Schuss
- Sicherung: Druckknopfsicherung
- Visierung: Einstellbare Mikrometervisierung mit Fibereinlage
- Optik: Zielfernrohr 4x32
- Schaftmaterial: Buche (Holz)
- Gesamtlänge: ca. 1.129 mm
- Gewicht: ca. 3.000 g
Lieferumfang
- Hämmerli Hunter Force 600 Luftgewehr
- Zielfernrohr 4x32
- Montagematerial
- Bedienungsanleitung
Hinweis zum Waffenrecht
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Ausführung ist für den deutschen Markt mit einer Mündungsenergie innerhalb der für freie Druckluftwaffen geltenden Grenze vorgesehen und muss die gesetzlich erforderliche Kennzeichnung F im Fünfeck tragen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen zu Erwerb, Besitz, Schießen, Transport und Führen. Sofern das konkrete Modell nach seinem Erscheinungsbild als Anscheinswaffe einzustufen ist, ist zusätzlich § 42a WaffG zu beachten.