Das Hämmerli Black Force 400 Combo kombiniert ein führiges Federdruck-Luftgewehr mit einer direkt einsatzbereiten Zieloptik. Durch das geringe Gesamtgewicht und den widerstandsfähigen Polymerschaft lässt sich das Luftgewehr komfortabel handhaben und eignet sich besonders für den Einsatz im Freien.
Der gezogene Knicklauf sorgt für eine saubere Führung der 4,5 mm Diabolos und ermöglicht eine gleichmäßige, stabile Flugbahn. Mit einer Mündungsenergie von unter 7,5 Joule ist das Luftgewehr in Deutschland frei ab 18 Jahren.
Zur Serienausstattung gehört ein 4x32 Zielfernrohr, das auf der 11-mm-Prismenschiene montiert wird. Alternativ steht eine offene Visierung mit höhen- und seitenverstellbarer Kimme sowie einem Korn mit Fibereinsatz zur Verfügung.
Sicherheitsrelevante Ausstattungsmerkmale wie die automatische Druckknopfsicherung, eine gummierte Schaftkappe, strukturierte Griffflächen sowie praktische Riemenösen machen das Black Force 400 Combo zu einem ausgewogenen Gesamtpaket für Training, Freizeit und Hobby.
Features
– Federdruck-Luftgewehr mit gezogenen Knicklauf
– Leichter, robuster Polymerschaft
– Inklusive Zielfernrohr 4x32
– 11 mm Prismenschiene für optionale Optiken
– Höhen- und seitenverstellbare Kimme
– Korn mit Fibereinsatz
– Automatische Druckknopfsicherung
– Strukturierte Griffflächen
– Gummierte Schaftkappe
– Riemenösen
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Energie: < 7,5 J
Geschwindigkeit: ca. 170 m/s
Antrieb: Federdruck
Abzug: Druckpunktabzug
Sicherung: Automatische Druckknopfsicherung
Länge: ca. 1110 mm
Gewicht: ca. 2785 g
Lieferumfang
Hämmerli Black Force 400 Luftgewehr
Zielfernrohr 4x32
Bedienungsanleitung
Rechtliche Hinweise
Frei ab 18 Jahren
Erwerb nur gegen Altersnachweis
Energie unter 7,5 J gemäß deutschem Waffenrecht
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.