GSG AN500
Das GSG AN500 ist ein klassisches Knicklauf-Luftgewehr im Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo und eignet sich ideal als zuverlässiges Einsteiger- und Freizeitmodell. Durch sein vergleichsweise geringes Gewicht ist es angenehm zu handhaben und spricht auch jüngere oder körperlich leichtere Schützen an.
Der gezogene Stahllauf sorgt für eine gleichmäßige Geschossführung und stabile Trefferbilder. Das robuste Vollmetall-Systemgehäuse steht für Langlebigkeit, während der widerstandsfähige Polymerschaft eine komfortable Handlage bietet. Die ventilierte Schaftkappe erhöht den Anschlagkomfort und unterstützt ein kontrolliertes Schießen.
Zur Ausstattung gehören ein offener Korntunnel, eine höhen- und seitenverstellbare Mikrometervisierung sowie eine Leuchtpunktvisierung, die auch bei schwierigen Lichtverhältnissen eine sichere Zielaufnahme ermöglicht. Zusätzlich ist eine gefräste 11-mm-Prismenschiene vorhanden, über die optional weitere Zielhilfen montiert werden können.
Merkmale
- Abzug: Single Action Only (SAO)
- Visierung: Fiber-Optik / Leuchtpunkt
- Montageschiene: 11 mm Prismenschiene
- Schaft: Polymer
- Lauf: Gezogener Lauf
Technische Daten
- Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
- Energie: < 7,5 J
- System: Federdruck / Knicklauf
- Munition: Diabolo / Pellets
- Schusskapazität: 1 Schuss
- Abzug: Single Action Only (SAO)
- Abzug einstellbar: Nein
- Lauf: Stahl
- Lauflänge: ca. 440 mm
- Laufart: Gezogener Lauf
- Visierung: Fiber-Optik / Leuchtpunkt
- Visierlänge: ca. 400 mm
- Montageschiene: 11 mm Prismenschiene
- Schaftmaterial: Polymer
- Farbe: Schwarz
- Gesamtlänge: ca. 1.000 mm
- Gewicht: ca. 1.980 g
Lieferumfang
- GSG AN500 Luftgewehr
- Leuchtpunktvisierung
- Bedienungsanleitung
Hinweis zum Waffenrecht
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Ausführung ist für den deutschen Markt mit einer Mündungsenergie innerhalb der für freie Druckluftwaffen geltenden Grenze vorgesehen und muss die gesetzlich erforderliche Kennzeichnung F im Fünfeck tragen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen zu Erwerb, Besitz, Schießen, Transport und Führen. Sofern das konkrete Modell nach seinem Erscheinungsbild als Anscheinswaffe einzustufen ist, ist zusätzlich § 42a WaffG zu beachten.