Der Legends S25 CO₂ Revolver mit 2,5 Zoll Lauflänge ist ein kompakter, hochwertig verarbeiteter Airgun-Revolver aus Vollmetall. Gemeinsam mit dem längeren Schwestermodell S40 unterscheidet sich der S25 ausschließlich durch die kürzere Lauflänge und bietet damit ein besonders handliches Format bei klassischem Revolver-Design.
Der Revolver ist für 4,5 mm (.177) Diabolos ausgelegt und verfügt über einen gezogenen Lauf, der eine gute Präzision ermöglicht. Die Trommel wird originalgetreu mit sechs Metall-Ladehülsen bestückt. Der Betrieb erfolgt über eine 12-g-CO₂-Kapsel.
Zur Ausstattung gehören eine einstellbare Kimme, ein Single-/Double-Action-Abzug sowie eine Schiebesicherung, die über den Trommelverriegelungsschieber realisiert wird. Das glänzende Silver-Finish (Nickeloptik) unterstreicht den hochwertigen Eindruck des Revolvers. Geliefert wird der Legends S25 inklusive 6 Metall-Ladehülsen und Speedloader.
Mit einer Mündungsenergie von unter 3,0 Joule eignet sich der Legends S25 ideal für das sportliche Freizeitschießen im zulässigen Rahmen.
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Munition: Diabolos
Antrieb: 1 × 12 g CO₂
System: CO₂-Revolver
Abzug: Single / Double Action
Magazin- / Trommelkapazität: 6 Schuss
Schusskapazität: ca. 120 Schuss
Energiestufe (E₀): < 3,0 J
Geschossgeschwindigkeit (V₀): ca. 105 m/s (344 fps)
Lauf: Gezogener Lauf
Sicherung: Schiebesicherung
Visierung: Kimme einstellbar
Gesamtlänge: ca. 210 mm
Gewicht: ca. 855 g
Ausführung: Silver-Finish
Material: Vollmetall
Lieferumfang
Legends S25 CO₂ Revolver 2,5" Silver-Finish
6 Metall-Ladehülsen für Diabolos
Speedloader
Bedienungsanleitung
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.