Der Dan Wesson 715 CO₂ Revolver mit 6 Zoll Lauflänge in der Ausführung Steel Grey ist eine hochwertige Airgun-Replik aus der DW715 Gen II Series (ProLine) und richtet sich an anspruchsvolle Freizeit- und Sportschützen. Als lizenzierter Dan-Wesson-Nachbau überzeugt dieses Modell durch eine präzise Verarbeitung, eine robuste Vollmetallkonstruktion (FMV) sowie eine individuelle Seriennummer.
Diese Variante ist für 4,5 mm (.177) Diabolos ausgelegt und verfügt über einen gezogenen Lauf, der eine hohe Präzision ermöglicht. Der Revolver arbeitet mit einem Double-Action-Abzug und einem Non-Blowback-System, das eine effiziente CO₂-Nutzung und konstante Schussleistung gewährleistet. Die sechsschüssige Trommel wird mit passenden Metall-Ladehülsen betrieben.
Mit einer Mündungsenergie von ca. 3,0 Joule eignet sich der Dan Wesson 715 ideal für das sportliche Freizeitschießen im zulässigen Rahmen. Die Steel-Grey-Ausführung unterstreicht den technischen, sportlichen Charakter dieses Modells und passt optisch perfekt zur ProLine-Serie.
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Munition: Diabolos
Antrieb: 1 × 12 g CO₂
System: CO₂-Revolver
Technische Funktion: Non-Blowback
Abzug: Double Action
Magazin- / Trommelkapazität: 6 Schuss
Energiestufe (E₀): ca. 3,0 J
Geschossgeschwindigkeit (V₀): ca. 113 m/s (371 fps)
Lauflänge: 6 Zoll
Gewicht: ca. 1.225 g
Ausführung: Steel Grey
Material: Vollmetall (FMV)
Besonderheiten: Individuelle Seriennummer
Serie: DW715 Gen II – ProLine
Lieferumfang
Dan Wesson 715 CO₂ Revolver 6" Steel Grey (Diabolo)
6 Metall-Ladehülsen
Bedienungsanleitung
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.
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