Der Dan Wesson 715 CO₂ Revolver mit 4 Zoll Lauflänge ist eine hochwertige Airgun-Replik aus der DW715 Gen II Series (ProLine) und richtet sich an ambitionierte Freizeit-Schützen sowie Sammler. Als lizenzierter Dan-Wesson-Nachbau überzeugt dieses Modell durch seine präzise Verarbeitung, die Vollmetallkonstruktion (FMV) und eine individuelle Seriennummer je Exemplar.
Diese Variante ist für 4,5 mm (.177) Stahl-BBs ausgelegt und arbeitet mit einem Non-Blowback-System, das eine effiziente CO₂-Nutzung und gleichmäßige Schussleistung ermöglicht. Der Double-Action-Abzug erlaubt eine schnelle Schussabgabe ohne manuelles Spannen. Die integrierte Zubehörschiene (Accessory Rail) erweitert die Einsatzmöglichkeiten durch die Montage von geeignetem Zubehör.
Mit einer Mündungsenergie von ca. 2,1 Joule eignet sich der Revolver für das sportliche Freizeitschießen im zulässigen Rahmen. Die Steel-Grey-Ausführung verleiht dem Revolver eine moderne, technische Optik und unterstreicht den hochwertigen Charakter der ProLine-Serie.
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) BB
Munition: Stahl-BBs
Antrieb: 1 × 12 g CO₂
System: CO₂-Revolver
Technische Funktion: Non-Blowback
Abzug: Double Action
Magazin- / Trommelkapazität: 6 Schuss
Energiestufe (E₀): ca. 2,12 J (2–3 J)
Geschossgeschwindigkeit (V₀): ca. 110 m/s (361 fps)
Lauflänge: 4 Zoll
Gewicht: ca. 1.060 g
Ausführung: Steel Grey
Material: Vollmetall (FMV)
Besonderheiten: Zubehörschiene, individuelle Seriennummer
Serie: DW715 Gen II – ProLine
Standardmagazin: Art.-Nr. 16187
Lieferumfang
Dan Wesson 715 CO₂ Revolver 4" Steel Grey (BB)
Bedienungsanleitung
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.