Der Dan Wesson 715 CO₂ Revolver mit 4 Zoll Lauflänge ist ein hochwertiger Nachbau eines der bekanntesten Sportrevolver der Dan-Wesson-Geschichte. Der Name Dan Wesson steht seit Generationen für präzise Revolvertechnik und findet bis heute Verwendung im sportlichen Schießen.
Diese Ausführung von ASG ist für 4,5 mm (.177) Diabolos ausgelegt und verfügt über einen gezogenen Lauf, der eine deutlich höhere Präzision gegenüber BB-Varianten ermöglicht. Der Revolver arbeitet mit einem Double-Action-Abzug und wird über eine 12-g-CO₂-Kapsel betrieben. Die Vollmetallkonstruktion sorgt für ein realistisches Gewicht und eine hochwertige Haptik, ergänzt durch gummierte Griffschalen im Hogue-Design.
Zur Ausstattung gehören eine verstellbare Visierung, eine Picatinny-Montageschiene sowie eine individuelle Seriennummer. Der Revolver wird mit 6 Metallhülsen und einem Speedloader geliefert. Das im Griffstück integrierte Innensechskantwerkzeug ermöglicht den einfachen Wechsel der CO₂-Kapsel.
Mit einer Mündungsenergie von unter 3,0 Joule eignet sich der Dan Wesson 715 für das sportliche Freizeitschießen im zulässigen Rahmen.
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Munition: Diabolos
Antrieb: 1 × 12 g CO₂
System: CO₂-Revolver
Abzug: Double Action Only (DAO)
Magazin- / Trommelkapazität: 6 Schuss
Energiestufe (E₀): < 3,0 Joule
Lauf: Gezogener Lauf
Visierung: Einstellbar
Montageschiene: Picatinny
Griffstück: Metall
Griffschalen: Gummiert (Hogue-Design)
Gesamtlänge: ca. 244 mm
Gewicht: ca. 1.140 g
Farbe: Silber
Lieferumfang
Dan Wesson 715 CO₂ Revolver 4" Silber
6 Metall-Ladehülsen für Diabolos
Speedloader
Integriertes Innensechskant-Werkzeug
Bedienungsanleitung
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.
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