Der Colt SAA .45 Smoke Wagon ist eine extravagante Sonderausführung des legendären „Single Action Army“ und richtet sich an anspruchsvolle Sammler sowie Freizeit-Schützen. Diese Variante kombiniert klassische Western-Mechanik mit einer besonders hochwertigen Optik und präziser CO₂-Technik.
Der Vollmetallrevolver ist für 4,5 mm (.177) Diabolos ausgelegt und verfügt über einen gezogenen Lauf, der eine hohe Präzision bei einer Mündungsenergie von unter 3,0 Joule ermöglicht. Geschossen wird aus sechs authentischen Metall-Ladehülsen, die wie beim historischen Original einzeln über die Ladeklappe in die Trommel eingesetzt werden. Der Revolver arbeitet ausschließlich im Single-Action-Betrieb.
Optisch hebt sich der Smoke Wagon deutlich von Standardausführungen ab: Die vernickelte Oberfläche wird durch goldfarbene Akzente an Trommel, Hahn und Abzug ergänzt. Die Griffschalen in Elfenbein-Optik mit eingelassenem Poker-Coin unterstreichen den exklusiven Charakter dieser Sonderedition. Das Anstichtool für die 12-g-CO₂-Kapsel ist unauffällig in die Griffschale integriert und jederzeit griffbereit.
Mit seiner Kombination aus edler Optik, klassischem Handling und moderner Technik eignet sich der Colt SAA Smoke Wagon sowohl für das Plinking als auch als hochwertiges Sammlerstück.
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Munition: Diabolos
Antrieb: 1 × 12 g CO₂
System: CO₂-Revolver
Abzug: Single Action
Magazin- / Trommelkapazität: 6 Schuss
Schusskapazität: ca. 90 Schuss
Energiestufe (E₀): < 3,0 J
Geschossgeschwindigkeit (V₀): ca. 115 m/s (377 fps)
Sicherung: Schiebesicherung
Gesamtlänge: ca. 275 mm
Gewicht: ca. 867 g
Lauf: Gezogener Lauf
Ausführung: Polished Chrome-Finish mit Goldakzenten
Material: Vollmetall
Lieferumfang
Colt SAA .45 Smoke Wagon CO₂ Revolver 5,5"
6 Metall-Ladehülsen für Diabolos
Bedienungsanleitung
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.