Die Walther Lever Action Steel-Finish verbindet den klassischen Unterhebel-Repetierer des Wilden Westens mit moderner CO₂-Technik und einer besonders edlen Optik. Das Modell unterscheidet sich von der schwarzen Ausführung durch sein gebürstetes Steel-Finish sowie den speziell gebeizten Buchenholzschaft, der dem Gewehr eine hochwertige und authentische Anmutung verleiht.
Der Antrieb erfolgt über eine 88-g-CO₂-Kapsel, die eine konstante Energieabgabe und eine Schusskapazität von ca. 300 Schuss ermöglicht. Der Repetiervorgang über den Unterhebel ist originalgetreu umgesetzt: Beim Durchrepetieren wird das 8-schüssige Trommelmagazin weitertransportiert und gleichzeitig der Hahn gespannt – ganz wie beim historischen Vorbild.
Die Vollmetall-Konstruktion, die einstellbare Visierung sowie die gummierte Schaftkappe sorgen für Stabilität, präzises Schießen und ein angenehmes Handling. Die Fertigung erfolgt in Deutschland.
Highlights
Klassischer Unterhebel-Repetierer im Wild-West-Stil
Elegantes Steel-Finish mit gebürsteter Optik
Vollmetall-System mit gebeiztem Buchenholz-Schaft
CO₂-Antrieb mit 1 × 88 g CO₂-Kapsel
Authentischer Repetiervorgang
8-schüssiges Trommelmagazin
Einstellbare Visierung
Gummierte Schaftkappe
Energie unter 7,5 Joule
Technische Daten
Hersteller: Walther / Umarex
Modell: Lever Action Steel-Finish
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Munition: Diabolos
System: CO₂
Antrieb: 1 × 88 g CO₂
Energiestufe (E₀): < 7,5 J
Geschossgeschwindigkeit (V₀): ca. 175 m/s (574 fps)
Magazin-/Trommelkapazität: 8 Schuss
Schusskapazität: ca. 300 Schuss
Abzug: Single Action
Sicherung: Druckknopfsicherung
Länge: ca. 996 mm
Gewicht: ca. 2.740 g
Ausführung: Steel-Finish
EAN: 4000844451194
Zolltarifnummer: 93040000
Artikelnummer: 460.00.43
Varianten
460.00.40 – Walther Lever Action Schwarz
4,5 mm (.177) Diabolo, CO₂, < 7,5 J, Vollmetall mit Holzschaft
Lieferumfang
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.