Die Walther Lever Action ist eine klassische Unterhebel-Repetierbüchse, die traditionelle Mechanik mit moderner CO₂-Technik verbindet. Als CO₂-Variante des amerikanischen Klassikers bietet sie authentisches Wild-West-Feeling bei gleichzeitig hoher Effizienz und konstanter Leistung.
Angetrieben wird das Gewehr von einer 88-g-CO₂-Kapsel, die für mindestens ca. 300–450 Schuss bei gleichmäßiger Energie sorgt. Der Repetiervorgang erfolgt originalgetreu über den Unterhebel: Beim Durchrepetieren wird das 8-schüssige Trommelmagazin weitertransportiert und gleichzeitig der Hahn gespannt – ganz wie beim historischen Vorbild.
Die Vollmetall-Konstruktion in Kombination mit dem edlen Buchenholz-Schaft verleiht der Walther Lever Action eine hochwertige Haptik und ein ausgewogenes Handling. Eine einstellbare Visierung unterstützt die Zielerfassung, während die gummierte Schaftkappe für einen sicheren Anschlag sorgt. Gefertigt wird dieses Modell in Deutschland.
Highlights
Klassischer Unterhebel-Repetierer im Wild-West-Stil
CO₂-Antrieb mit 1 × 88 g CO₂-Kapsel
Authentischer Repetiervorgang
8-schüssiges Trommelmagazin
Vollmetall-Konstruktion
Hochwertiger Buchenholz-Schaft
Einstellbare Visierung
Gummierte Schaftkappe
Energie unter 7,5 Joule
Technische Daten
Hersteller: Walther / Umarex
Modell: Lever Action
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Munition: Diabolos
System: CO₂
Antrieb: 1 × 88 g CO₂
Energiestufe (E₀): < 7,5 J
Geschossgeschwindigkeit (V₀): ca. 175 m/s (574 fps)
Magazin-/Trommelkapazität: 8 Schuss
Schusskapazität: ca. 300 Schuss
Abzug: Single Action
Sicherung: Druckknopfsicherung
Länge: ca. 996 mm
Gewicht: ca. 2.740 g
Farbe: Schwarz
EAN: 4000844439321
Zolltarifnummer: 93040000
Artikelnummer: 460.00.40
Varianten
460.00.43 – Walther Lever Action Steel-Finish
4,5 mm (.177) Diabolo, CO₂, < 7,5 J, Vollmetall mit Holzschaft
Lieferumfang
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.