Die Legends M1A1 Legendary ist eine CO₂-betriebene BB-Airgun im ikonischen Design der legendären Maschinenpistole, wie sie aus Filmen und der Geschichte der Jahre 1920 bis 1950 bekannt ist. Mit ihrem authentischen Used Look, der massiven Vollmetall-Konstruktion und dem kräftigen Blowback-Effekt richtet sich dieses Modell gleichermaßen an Sammler wie an ambitionierte Freizeit-Schützen.
Der Antrieb erfolgt über zwei 12-g-CO₂-Kapseln, die eine gleichmäßige Leistung bei einer Energie von unter 3,0 Joule liefern. Das 30-schüssige Magazin verschießt 4,5 mm (.177) Stahl-BBs und ermöglicht zusammen mit dem Blowback-System ein besonders realistisches Schießerlebnis.
Mit einem Gewicht von rund 3,4 kg liegt die Legends M1A1 satt und stabil in der Hand. Details wie die Metall-Schaftkappe und die Riemenbügelösen unterstreichen den historischen Charakter dieser Airgun und machen sie zu einem echten Highlight innerhalb der Legends-Serie.
Highlights
-
Ikonische Maschinenpistolen-Replik im Used Look
-
Schweres Vollmetallgehäuse
-
Kräftiger Blowback-Effekt mit realistischem Schussverhalten
-
CO₂-Antrieb mit 2 × 12 g CO₂-Kapseln
-
30-Schuss-Magazin für 4,5 mm Stahl-BBs
-
Metall-Schaftkappe
-
Riemenbügelösen
-
Energie unter 3,0 Joule
Technische Daten
-
Hersteller: Legends / Umarex
-
Modell: M1A1 Legendary
-
Kaliber: 4,5 mm (.177) BB
-
Munition: Stahl-BBs
-
System: CO₂
-
Antrieb: 2 × 12 g CO₂
-
Energiestufe (E₀): < 3,0 J
-
Geschossgeschwindigkeit (V₀): ca. 135 m/s (443 fps)
-
Magazinkapazität: 30 Schuss
-
Schusskapazität: ca. 150 Schuss
-
Abzug: Single Action
-
Sicherung: Schwenksicherung
-
Länge: ca. 805 mm
-
Gewicht: ca. 3.435 g
-
EAN: 4000844732477
-
Zolltarifnummer: 93040000
-
Artikelnummer: 5.8390
Lieferumfang
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.