Das Crosman ST-1 ist ein vielseitiges, halbautomatisches CO₂-BB-Luftgewehr im Kaliber 4,5 mm (.177), das sich durch sein modulares Design besonders flexibel einsetzen lässt. Dank der durchdachten Konstruktion kann das ST-1 mit wenigen Handgriffen von einem Gewehr in eine kompakte Pistolen-Konfiguration umgebaut werden.
Der Antrieb erfolgt über zwei 12-g-CO₂-Kapseln, die eine konstante Leistung bei einer Energie von unter 7,5 Joule liefern. Das integrierte 25-Schuss-Magazin wird durch ein zusätzliches BB-Reservoir mit ca. 400 Steel-BBs ergänzt und ermöglicht lange Schießsessions ohne häufiges Nachladen.
Der Umbau erfolgt werkzeuglos: Der 2-fach verstellbare Hinterschaft kann durch Lösen der Schaftsicherung abgezogen werden. Anschließend lässt sich die Laufverlängerung durch Verschieben der Laufsicherung und eine leichte Drehbewegung entriegeln und abnehmen. So passt sich das Crosman ST-1 flexibel an unterschiedliche Einsatzbereiche an.
Für die Zielerfassung steht eine Picatinny-Schiene zur Verfügung, auf der sich optional eine Red-Dot-Visierung oder andere Optiken montieren lassen. Das robuste Gehäuse und das vergleichsweise hohe Eigengewicht sorgen für ein stabiles Schussverhalten.
Highlights
Halbautomatisches CO₂-BB-Luftgewehr
Betrieb mit 2 × 12 g CO₂-Kapseln
Modularer Aufbau: Gewehr → Pistole umbaubar
25-Schuss-Magazin plus großes BB-Reservoir
Picatinny-Schiene zur Optikmontage
Robuste Konstruktion und stabiles Handling
Energie unter 7,5 Joule
Technische Daten
Hersteller: Crosman
Modell: ST-1
Kaliber: 4,5 mm (.177)
Munition: Stahl-BBs
System: CO₂
Antrieb: 2 × 12 g CO₂
Energiestufe (E₀): < 7,5 J
Magazinkapazität: 25 Schuss
BB-Reservoir: ca. 400 BBs
Schussmodus: Halbautomatisch
Gewicht: ca. 2.810 g
EAN: 028478155817
Artikelnummer: 5657
Lieferumfang
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.